Für Ihre individuellen Anforderungen das richtige Gutachten
Privatpersonen
für die professionelle Bewertung Ihrer Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bewerten Gebäude ebenso wie bebaute und unbebaute Grundstücke.

Geschäftsleute
Durch unsere Qualifikation und Zertifizierungen sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Wir bewerten Gebäude als auch bebaute und unbebaute Grundstücke. Ebenso können wir für Ihre Bilanzierung oder Versicherung Wertermittlungen vornehmen.
Gerichte
Wir erstellen Gerichtsgutachten für z.B.
- Verkehrswertgutachten gemäß Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Verkehrswertgutachten in Familienrechtsverfahren (Scheidung, Erbschaft, Schenkung)
- Mietwertgutachten
- Schiedsgutachten

Banken
als kompetenter Partner für Wertermittlungen wie Beleihungswertgutachten von Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bewerten u.a. folgende Objekte:
- Wohn-, Gewerbe-, und Sozialimmobilien (inkl. Krankenhäuser, Alten-, Pflege- und Jugendheimen)
- bebaute und unbebaute Grundstücke
- Spezialgebäude wie Industrie- und Einzelhandelsobjekte und Kirchen
- Photovoltaik- und Windenergieanlagen
- uvm.

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
Für die steuerliche Wertermittlung als auch mit Gutachten für die Bilanzierung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner gerne zur Verfügung. Wir bewerten Objekte wie Gebäude ebenso wie bebaute und unbebaute Grundstücke und das sowohl im privaten als auch im gewerblichen Besitz.
Rechtsanwälte
als kompetenter Partner für die gerichtsfeste Wertermittlung von Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir erstellen Verkehrswertgutachten für eine Vielzahl von Objekten wie Gebäude ebenso wie bebaute und unbebaute Grundstücke aus privatem und gewerblichen Besitz.
Auch als Schiedsgutachter erstellen wir im Streitfall Schiedsgutachten.

Unternehmen
Als kompetenter Partner für die Wertermittlung von Immobilien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bewerten die unterschiedlichsten Objekte.
- Wertermittlung für Gebäude ebenso wie bebaute und unbebaute Grundstücke
- Wertermittlungen für die Überführung von Immobilien aus Betriebsvermögen in Privatvermögen und umgekehrt.
- Immobilienbewertung für die Bilanz
Wir stehen als erfahrener und zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.

Kirchen /sakrale Bauten
Verkehrswertgutachten für Kirchen und Sakralen Bauten – ein ganz besonderer Bereich der Immobilienbewertung. Sakrale Bauten wie Kirchen sind als Spezialimmobilien zu definieren. Durch ihre eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit und des (fast) nicht vorhandenen Marktes können sie oft auch nur eingeschränkt mit den üblichen Verfahren bewertet werden. Auch spielt in der Regel der Denkmalschutz, die historischen Kulturgüter sowie die eingearbeiteten Kunstgegenstände eine große Rolle. Aufgrund unserer Erfahrung mit diesen spezielle Immobilien erstellen wir Ihnen ein fundiertes Wertgutachten.
Versicherungen
Wenn es um die Absicherung von Immobilien geht, möchte sowohl der Eigentümer als auch die Versicherung im Schadensfall auf der sicheren Seite sein. Wir erstellen für den gewerblichen als auch privaten Bereich seriöse Verkehrswertgutachten um den Wert zu verifizieren.

Zertifizierungen für Immobilienbewertungen
Als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken habe ich folgende Zertifizierungen erlangt: Professional Member of the Royal Institution of Charted Surveyors in London (MRICS), zertifiziert von HypZert (F),als Recognized European Valuer (REV) von der TEGoVA und The World Association of Valuation Organisatins (WAVO)
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.
„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.
Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
- Zwangsversteigerung
- Bewertung für das Finanzamt
- Wertermittlung für Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Wertermittlung für Einlage in das Betriebsvermögen
- Projektbewertung für Banken und Investoren
- Wertgutachten zur Vorlage bei Versicherungen
- Immobilienfinanzierung über die Bank
- Gerichtliche Auseinandersetzungen






