Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter
Verkehrswert ermitteln – Werte sichtbar machen!
Was ist eine Immobilie wert? Auf den ersten Blick ist der Verkehrswert nicht immer sofort zu ersehen. Um Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilie oder bei der Wertermittlung eines Verkaufspreises zu unterstützen, erstellen wir ein für Ihr Projekt individuelles und professionelles Verkehrswertgutachten. Auf Basis dieses Gutachten können Sie Ihre weitere Vorgehensweise planen.
Für den Verkehrswert erstellen wir folgende Bewertungen und Analysen:
- Kaufpreisprüfung
- angemessene Kaufpreisermittlung
- Prüfung von Rechten und Belastungen
- Analyse wirtschaftlicher Chancen und Risiken
- Prüfung der Objektqualität
- Standortanalyse
- Vermögensübersicht
Verkehrswert ermitteln für gewerbliche als auch private Immobilien
Neben dem Verkehrswertgutachten bietet sich bei einem Investitionsprojekt ein Mietwertgutachten an. Hierbei wird die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ermittelt (Wohnraum oder Gewerberaum). Möchten Sie Ihren Immobilienkauf finanzieren, dann wird die Bank ein Beleihungswertgutachten benötigen, um die mögliche Kredithöhe festzulegen. Wir bewerten Gebäude sowie bebaute als auch unbebaute Grundstücke. Spezialbauten wie z.B. Kirchen gehören ebenfalls zu unseren Objekten.
Sprechen Sie uns an, als zertifizierter Immobiliengutachter erstellen wir für Sie Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie.
Gutachten
Zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie
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DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Wertmindernde Rechte sind Belastungen wie Wegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht oder Erbbaurecht, die die Nutzbarkeit eines Grundstücks einschränken und dadurch den Verkehrswert senken. Entscheidend ist die Blickrichtung: Dieselbe Eintragung wirkt auf zwei Grundstücke entgegengesetzt. Ein Wegerecht über das Nachbargrundstück kann den Wert Ihrer Immobilie sogar steigern, weil sie dadurch rechtssicher erreichbar ist – für den Nachbarn, der die Zufahrt dulden muss, ist dieselbe Eintragung eine Belastung. Wie stark sie wirkt, hängt von Art, Umfang und Dauer ab.
Ein Käufer erwirbt die Immobilie mitsamt ihren Belastungen – eingetragene Rechte bleiben beim Eigentümerwechsel bestehen. Wer ein Haus mit lebenslangem Wohnrecht kauft, kann es nicht selbst beziehen; wer ein Grundstück mit Wegerecht übernimmt, muss den fremden Verkehr weiter dulden. Dieser Nachteil wirkt sich im Preis aus. Im Gutachten wird er nicht geschätzt, sondern als Kapitalwert der Belastung berechnet und vom unbelasteten Verkehrswert abgezogen.
Die meisten Lasten stehen in Abteilung II des Grundbuchs.
- Wege- und Leitungsrechte,
- Nießbrauch,
- Wohnrecht,
- Reallasten und
- Vorkaufsrechte.
Abteilung III enthält dagegen nur die Grundpfandrechte, also Hypotheken und Grundschulden.
Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde, Denkmalschutz in der Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes. Für eine vollständige Bewertung müssen alle Verzeichnisse geprüft werden – ein Grundbuchauszug allein genügt nicht.
Ja – alle vier mindern in der Regel den Wert des belasteten Grundstücks, allerdings unterschiedlich stark.
Ausschlaggebend ist, wie viel Nutzung sie entziehen und für wie lange.
Der Nießbrauch wirkt am weitreichendsten, da er die vollständige Nutzung samt Erträgen überträgt; das Wohnungsrecht beschränkt sich auf das Bewohnen. Eine Reallast verpflichtet zu wiederkehrenden Leistungen, das Erbbaurecht trennt Grundstück und Gebäude – hier steht dem Nachteil ein Erbbauzins gegenüber. Im Gutachten wird für jedes Recht der Kapitalwert ermittelt und vom unbelasteten Verkehrswert abgezogen.
Ein eingetragenes Vorkaufsrecht kann den Wert beeinflussen, weil es den Kreis möglicher Käufer und die freie Verfügbarkeit des Grundstücks einschränkt. Die Wirkung fällt aber geringer aus als bei Rechten, die die Nutzung selbst betreffen – bewohnen, vermieten und bebauen bleibt möglich. Hinzu kommt: Gemeinden können ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben, das nicht im Grundbuch steht. Wie stark es sich im Einzelfall auswirkt, wird in einem Verkehrswertgutachten konkret ermittelt.



