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Beleihungswertgutachten für Finanzierung2026-08-20T11:38:50+02:00

Beleihungswert ist ausschlaggebend für die Höhe Ihres Darlehns

Beleihungswertgutachten für Ihre alte oder neue Immobilie

Beleihungswert ermitteln als Basis für die Höhe des Darlehns

Das Beleihungswertgutachten ist die Basis für die Höhe Ihres Darlehens: Es weist den Beleihungswert einer Immobilie aus – also den Wert, den die Bank bei einem späteren Verkauf oder einer Versteigerung aufgrund von Zahlungsproblemen des Kreditschuldners dauerhaft und nachhaltig erzielen würde.

Anders als das Verkehrswertgutachten betrachtet es nicht einen Stichtag, sondern die gesamte Darlehensdauer.

Beleihungswert als Basis für die Höhe Ihrer Finanzierung

Der Beleihungswert gibt an, welchen Wert die Bank durch Verkauf oder Versteigerung der Immobilie mindestens erhalten würde. Kreditinstitute vergeben ein Darlehen typischerweise in Höhe von 60–80 % dieses Werts; die Differenz zu den Gesamtkosten ist durch Eigenkapital zu decken.

Ein fundierte Beleihungswertberechnung schafft damit Klarheit über den finanzierbaren Rahmen. Gerade bei größeren Finanzierungsvorhaben kann ein unabhängiges Beleihungswertgutachten die Verhandlungsposition gegenüber der Bank stärken – und Überraschungen beim Eigenkapitalbedarf vermeiden.

Wie der Beleihungswert der Immobilie für die Bank ermittelt wird

Die Beleihungswertermittlung folgt einer vorsichtigen, langfristigen Betrachtung: Spekulative und nur vorübergehende Wertbestandteile bleiben außen vor, damit der Wert über die gesamte Laufzeit nachhaltig Bestand hat. Rechtlicher Rahmen sind das Pfandbriefgesetz (PfandBG) und die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). So erhält das Kreditinstitut eine belastbare, nachhaltige Sicherheit.

In die Ermittlung fließen unter anderem ein:

  • Lage
  • Zustand,
  • Nutzungsart und
  • ggfs. nachhaltig erzielbare Erträge der Immobilie – bewertet nach anerkannten Verfahren wie dem Ertragswert- oder Sachwert- bzw. Vergleichswertverfahren.

Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf – was bedeutet das?

Wer eine Immobilie finanziert, begegnet zwei Begriffen, die maßgeblich bestimmen, wie viel Kredit eine Bank gewährt: Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf.

Die Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze ist der maximale Kreditbetrag, den eine Bank auf Basis des Beleihungswerts einer Immobilie vergeben darf. Sie beträgt in Deutschland typischerweise 60 % des Beleihungswerts – bei Pfandbriefbanken ist dieser Wert gesetzlich verankert. Manche Kreditinstitute gehen in der Praxis bis zu 80 Prozent des Beleihungswerts.

Beispiel: Beträgt der Beleihungswert einer Immobilie 400.000 Euro, liegt die Beleihungsgrenze bei 240.000 Euro (60 %) bis 320.000 Euro (80 %).

Der Beleihungsauslauf

Der Beleihungsauslauf beschreibt das Verhältnis zwischen dem tatsächlich aufgenommenen Darlehen und dem Beleihungswert der Immobilie – ausgedrückt in Prozent. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto geringer das Risiko für die Bank und desto besser in der Regel die Konditionen für den Kreditnehmer.

Beispiel: Darlehen 280.000 Euro, Beleihungswert 400.000 Euro → Beleihungsauslauf 70 %.

Warum ist das für die Finanzierung wichtig?

Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf bestimmen direkt, wie viel Eigenkapital Sie einbringen müssen und welchen Zinssatz die Bank anbietet. Ein fundiertes Beleihungswertgutachten schafft hier Klarheit – und kann die Verhandlungsposition gegenüber der Bank verbessern.

Beleihungswertgutachten und Verkehrswertgutachten – wo liegt der Unterschied?

Das Verkehrswertgutachten stellt den Marktwert zu einem bestimmten Stichtag fest. Das Beleihungswertgutachten dagegen ermittelt einen nachhaltig erzielbaren Wert über die Darlehensdauer und liegt deshalb in der Regel unter dem Verkehrswert.

Beide Gutachten verfolgen unterschiedliche Zwecke – das eine den aktuellen Marktwert, das andere die langfristige Kreditsicherheit.

In manchen Fällen – etwa bei komplexen Objekten oder strittigen Finanzierungen – ist es sinnvoll, beide Gutachten parallel zu beauftragen, um ein vollständiges Bild zu erhalten.

Beleihung ist auch für vorhandene Immobilien möglich

Nicht nur beim Kauf, auch bei bereits vorhandenen Immobilien lässt sich über ein Beleihungswertgutachten der Beleihungswert ermitteln – etwa, um Eigenkapital für eine weitere Finanzierung zu mobilisieren. Dies ist besonders relevant bei Anschlussfinanzierungen, der Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen oder der Erschließung von Liquidität aus bestehendem Immobilienvermögen.

Ihr HypZert (F)-zertifizierter Sachverständiger für Beleihungswertgutachten bei der Immobilienbewertung

Ich – Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS – erstelle als HypZert (F) zertifizierter Sachverständiger, bundesweit für Banken, Kreditinstitute und private Kreditnehmer Beleihungswertgutachten gemäß §16 (PfandBG – Pfandbriefgesetz). Diese Gutachten haben auch Bestand vor Gericht oder dienen für steuerliche Zwecke.

Als unabhängiger Sachverständiger arbeite ich ausschließlich im Interesse einer objektiven, nachvollziehbaren Bewertung – ohne Bindung an Banken oder Kreditinstitute.

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Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS

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Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Was kostet ein Gutachten?2026-07-02T14:59:14+02:00

Leider kann man diese Frage hier nicht pauschal seriös beantworten. Es kommt auf den Einzelfall und auf das benötigte Gutachten an. Wir orientieren uns an den Sätzen der „Honorarrichtlinien des Bundesverbandes öffentlich-bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.“

Was heißt RICS zertifiziert?2026-07-02T14:58:59+02:00

RICS wurde als Berufsverband 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs aus der die Berufstitulierung Chartered Surveyors und die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the chartered Surveyors) entstand.

RICS ist der weltweit führende Berufsverband für Immobilienfachleute und hat folgende Hauptaufgaben:

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Sind Sie bundesweit tätig?2026-07-02T14:58:53+02:00

Dies ist vom Umfang der notwendigen Leistungen abhängig. Wenn sich ein Vor-Ort-Termin für beide Parteien rechnet, steht dem nichts im Wege.

Wir benötigen ein Gutachten, das auch vor Gericht Bestand hat.2026-07-02T14:58:46+02:00

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