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Scheidung – Haus bewerten lassen2023-09-28T10:56:59+02:00

Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie bei Scheidung

Scheidung – Haus muss im Trennungsfall objektiv bewertet werden

Ist bei einer Scheidung ein Haus vorhanden, so fällt dieses in der Regel in die Klärung der Vermögensauseinandersetzung. Hier bedarf es einer objektiven Feststellung des Markt- bzw. Verkehrswerts. Nicht immer geht es nur um den Verkauf der Immobilie. Behält z.B. ein Ehepartner bei der Scheidung das Haus, so muss er den anderen Ehepartner auszahlen. Bei einer Scheidung erstellen wir ein Verkehrswertgutachten, weil das die Basis zur Aufteilung des Immobilienwerts darstellt.

Scheidung – Haus wird zum Streitpunkt

Bei einer strittigen Scheidung, bei der u.U. auch ein Gang vor Gericht nötig ist, sind Sie mit dem gerichtsfesten Verkehreswertgutachten ebenfalls auf der sicheren Seite. Sind sich beide Parteien nur über den Wert der Immobilie uneinig, möchten aber eine langwierige und teure Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden, können Sie uns gemeinsam als Schiedsgutachter (§§315-319BGB) beauftragen.

Beide Ehepartner verpflichten sich Zweifel- und Streitfragen zum Wert der Immobilie nicht vor ein Zivilgericht zu bringen, sondern die Klärung uns als fachkundigen und neutralen Schiedsgutachter anzuvertrauen. Eine spätere Klage unter den Ehepartner ist damit vertraglich ausgeschlossen. Diese Schiedsgutachtervereinbarung kann auch noch während eines bereits laufenden Prozesses als Vergleich getroffen werden. Dies spart Zeit und Kosten.

Scheidung – Haus ist ein Mietshaus

Handelt es sich bei der zu bewertenden Immobilie um ein Mietobjekt, erstellen wir für Sie ebenfalls ein Mietwertgutachten für die Mietwertermittlung und Nutzwertentschädigung im Rahmen der Scheidung. Es handelt sich hier um die professionelle Ermittlung des Mietwertes, also des erzielbaren Ertrags einer Wohnung, Mietshaus oder eines Gewerberaums. Mietrelevante Eigenschaften finden hier Berücksichtigung.

Wir erstellen für Sie

  • Immobilienbewertung für den Zugewinnausgleich
  • Mietwertermittlung für die Nutzungsentschädigung
  • Stichtagsbewertung für zurückliegende und aktuelle Zeiträume

Gutachten

bei Scheidung

ZUGEWINNAUSGLEICH
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG
ICH BERATE SIE QUALIFIZIERT

Rufen Sie mich gerne an

Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS

Wir erstellen für Sie folgende Gutachten

Was können wir für Sie tun?

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Was ist ein Verkehrswertgutachten?2026-07-02T16:01:21+02:00

Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.

Was ist der Unterschied zwischen Wertgutachten und Verkehrswertgutachten?2026-07-02T16:02:23+02:00

„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.

Ist der Verkehrswert gleich dem Kaufpreis?2026-07-02T16:04:39+02:00

Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.

Wann ist ein Verkehrswertgutachten notwendig?2026-07-02T16:07:14+02:00

Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.

  • Erbschaft und Schenkung
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
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