Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter
Ich bin Sachverständiger und Immobiliengutachter für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Professional Member of the Royal Institution of Charted Surveyors in London (MRICS), zertifiziert von HypZert. Inhaber der Titel Recognised European Valuer (REV) von der TEGoVA und WAVO World Recognised Valuer (WAVO WRV) von HypZert..
Zu meinen Leistungen gehören u.a. die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien, die Ermittlung des Beleihungswertes oder die Erstellung von Mietwertgutachten. Meine Auftraggeber sind vorwiegend Gerichte, Banken, Rechtsanwälte, Unternehmen, Steuerberater, Privatpersonen und öffentliche Auftraggeber.
Mit mehr als 20 Jahren Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft und 15 Jahren als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken verfüge ich über langjährige praktische und theoretische Erfahrungen als Immobiliengutachter.
QUALIFIKATIONEN
ZERTIFIZIERUNGEN
MITGLIEDSCHAFTEN
Unsere Standorte
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Leider kann man diese Frage hier nicht pauschal seriös beantworten. Es kommt auf den Einzelfall und auf das benötigte Gutachten an. Wir orientieren uns an den Sätzen der „Honorarrichtlinien des Bundesverbandes öffentlich-bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.“
RICS wurde als Berufsverband 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs aus der die Berufstitulierung Chartered Surveyors und die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the chartered Surveyors) entstand.
RICS ist der weltweit führende Berufsverband für Immobilienfachleute und hat folgende Hauptaufgaben:
– reguliert und fördert den Berufsstand.
– gewährleistet hohe Standards in der Ausbildung und Berufsausübung.
– schützt Kunden und Verbraucher durch die strikte Einhaltung eines Verhaltenskodex.
– bietet unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung.
Dies ist vom Umfang der notwendigen Leistungen abhängig. Wenn sich ein Vor-Ort-Termin für beide Parteien rechnet, steht dem nichts im Wege.
Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Anforderungen und Zwecke. Selbstverständlich haben die entsprechenden Gutachten Bestand vor Gericht.