Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter
Ich bin Sachverständiger und Immobiliengutachter für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Professional Member of the Royal Institution of Charted Surveyors in London (MRICS), zertifiziert von HypZert. Inhaber der Titel Recognised European Valuer (REV) von der TEGoVA und WAVO World Recognised Valuer (WAVO WRV) von HypZert..
Zu meinen Leistungen gehören u.a. die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien, die Ermittlung des Beleihungswertes oder die Erstellung von Mietwertgutachten. Meine Auftraggeber sind vorwiegend Gerichte, Banken, Rechtsanwälte, Unternehmen, Steuerberater, Privatpersonen und öffentliche Auftraggeber.
Mit mehr als 30 Jahren Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft und 25 Jahren als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken verfüge ich über langjährige praktische und theoretische Erfahrungen als Immobiliengutachter.
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Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.
„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.
Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.
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