Rechte und Belastungen beeinflussen die Bewertung
Was sind Rechte und Belastungen und wie beeinflussen sie die Bewertung?
Rechte und Belastungen von Immobilien haben neben dem eigentlichen Wert der Immobilie einen großen Einfluss auf den Verkehrswert. Diese werden separat zum eigentlichen Verkehrswert ermittelt, gehen aber letztendlich in die Bewertung mit ein. Der Verkehrswert einer Immobilie kann möglicherweise recht hoch sein, durch Lasten und Beschränkungen jedoch im Marktwert erheblich sinken. Aus diesem Grund ist die Bewertung von Rechten und Belastungen bei der Verkehrswertermittlung nicht zu vernachlässigen.
Nicht alle Rechte und Belastungen sind eintragungspflichtig
Rechte und Belastungen von Immobilien können privat-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Eingetragen sind sie in der Regel im Grundbuch, Baulastenverzeichnis oder ggfs. im Denkmalregister. Es gibt jedoch auch Rechte, die nicht eingetragen sind. Hier besteht eine Informationspflicht seitens des Verkäufers. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, stellen wir die richtigen Fragen.
Was sind Rechte und Belastungen von Grundstücken?
- Abstandsflächenbaulast
- Altenteil
- Anbaurechte
- Baulast
- Betretungsrechte, Geh- und Fahrrechte, Notwegerecht, Wegerecht
- Denkmalschutz
- Erbbaurecht
- Leitungsrechte (Gasleitung, Kanalleitung, Stromleitung, Wasserleitung usw.)
- Mitbenutzerrechte
- Nießbrauch
- Nutzungsrecht
- Reallast
- Vorkaufrecht
- Wohn- und Wohnungsrecht
Als erfahrener Sachverständiger unterstütze ich Sie beim Kauf und Verkauf einer Immobilie. Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an.
Gutachten
Rechte und Belastungen
WERTERMITTLUNG
FINANZIERUNG
INVESTMENT
ICH BERATE SIE QUALIFIZIERT
Rufen Sie mich gerne an

DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.
„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.
Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
- Zwangsversteigerung
- Bewertung für das Finanzamt
- Wertermittlung für Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Wertermittlung für Einlage in das Betriebsvermögen
- Projektbewertung für Banken und Investoren
- Wertgutachten zur Vorlage bei Versicherungen
- Immobilienfinanzierung über die Bank
- Gerichtliche Auseinandersetzungen



