Schiedsgutachten statt teuren Gerichtsstreit
Schiedsgutachten verhindern einen langen und sehr kostspieligen Gerichtsstreit
Immer wieder kommt es vor, dass sich verschiedene Parteien wie z. B. Scheidungspartner oder eine Erbengemeinschaft über den Wert einer Immobilie nicht einig sind. Möchten sie aber eine teure und langwierige Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden, können sie uns gemeinsam als neutralen und qualifizierten sachverständigen Schiedsgutachter (§§ 315–319 BGB) beauftragen, um den Wert der Immobilie zu ermitteln.
Schiedsgutachten vs. Schiedsverfahren
Ein Schiedsgutachten ist die verbindliche Feststellung einer Tatsache – hier des Immobilienwerts – durch einen neutralen Sachverständigen, auf den sich die streitenden Parteien gemeinsam einigen.
Anders als ein Schiedsgericht entscheidet der Schiedsgutachter keinen Rechtsstreit, sondern stellt allein den Wert im Rahmen eines Gutachtens fest. Das Ergebnis ist für beide Parteien bindend (§ 317 BGB) und nur bei offenbarer Unrichtigkeit angreifbar (§ 319 BGB).
Wichtig ist die Abgrenzung zum Schiedsverfahren: Ein Schiedsrichter im Schiedsverfahren entscheidet anstelle eines staatlichen Gerichts einen ganzen Rechtsstreit, ein Schiedsgutachter dagegen klärt nur eine einzelne technische oder wirtschaftliche Sachfrage – beim Immobilienwert also die Bewertung selbst. Beide Parteien tragen das Ergebnis des Schiedsgutachtens gemeinsam und ersparen sich ein Gerichtsverfahren durch die Klärung im Verfahren.
Schiedsgutachten statt teurem Gerichtsstreit
Ein Gerichtsverfahren über den Wert einer Immobilie ist langwierig und kostspielig. Ein Schiedsgutachten verhindert einen langen und sehr teuren Gerichtsstreit und spart Zeit, Geld und Nerven. Die Parteien vereinbaren die Beauftragung eines qualifizierten Sachverständigen in einem Schiedsgutachtervertrag und erkennen dessen Bewertung vorab als verbindlich an – das schafft eine neutrale, von beiden Seiten akzeptierte Grundlage.
Wann ist der Einsatz eines Schiedsgutachters sinnvoll?
Immer dann, wenn zwei Parteien über den Wert einer Immobilie uneinig sind, kann ein neutrales Schiedsgutachten die Meinungsverschiedenheit verbindlich klären, statt einen Rechtsstreit zu riskieren.
- Strittige Erbengemeinschaften und Nachlassauseinandersetzungen
- Scheidung und Zugewinnausgleich
- Festlegung oder Anpassung von Mieten durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann durch die Vereinbarung eines Schiedsgutachters erleichtert werden.
Verfahren / Ablauf des Schiedsgutachtens
Die Parteien benennen gemeinsam den Schiedsgutachter und halten dies in einer Schiedsgutachtervereinbarung fest. Anschließend schildern sie den Sachverhalt und reichen die nötigen Unterlagen zur Immobilie ein. Der Sachverständige bewertet neutral und erstellt ein verbindliches Verkehrswertgutachten als Schiedsgutachten, dessen Ergebnis beide Seiten bindet und in einer Einigung festgehalten wird.
Schiedsgutachterklausel: Streit von vornherein vermeiden
Eine Schiedsgutachterklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, in der sich zwei Parteien im Voraus darauf einigen, dass im Streit- oder Zweifelsfall ein neutraler Schiedsgutachter eine bestimmte Tatsache verbindlich feststellt – bei Immobilien typischerweise den Verkehrswert oder Mietwert.
Sie wird also schon beim Vertragsschluss aufgenommen, bevor überhaupt ein Konflikt entsteht. Eine solche Klausel ist etwa in Miet-, Pacht- oder Kaufverträgen sinnvoll und sorgt dafür, dass ein Streitfall einvernehmlich und ohne Gericht im Verfahren der Klärung gelöst wird..
Wozu dient die Schiedsgutachterklausel?
Die Klausel legt vorab fest, wie und durch wen ein Wert ermittelt wird, falls sich die Parteien später nicht einigen können. Das erspart im Ernstfall langwierige Verhandlungen oder einen Gerichtsprozess.
Typische Anwendungsfälle einer Schiedsgutachterklausel
- Kauf- und Optionsverträge (z. B. Ankaufsrecht zu einem später zu bestimmenden Wert)
- Gesellschaftsverträge (Abfindung ausscheidender Gesellschafter)
- Miet- und Pachtverträge (Anpassung der Miete)
- Erbverträge und Übergabeverträge (Wertfeststellung für Ausgleichszahlungen)
- Eheverträge (Bewertung von Immobilienvermögen)
Was regelt eine gute Klausel konkret?
- Wer den Gutachter bestimmt (z. B. einvernehmlich oder über einen Verband, falls keine Einigung)
- Welcher Maßstab gilt (z. B. Verkehrswert nach § 194 BauGB)
- Wie verbindlich das Ergebnis ist
- Wer die Kosten trägt (meist hälftig)
Rechtliche Wirkung der Schiedsgutachterklausel
Das Ergebnis eines auf Basis der Klausel erstellten Schiedsgutachtens ist für beide Parteien rechtlich bindend (§§ 317–319 BGB). Es kann nur angefochten werden, wenn es offenbar unrichtig ist – also offensichtliche, grobe Fehler enthält.
Ihr neutraler Schiedsgutachter
Als RICS-zertifizierter Sachverständiger Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS erstellen wir neutrale, unparteiische Schiedsgutachten für Immobilien – bundesweit. Wir orientieren uns an den Honorarrichtlinien des BVS für die Ermittlung eines Verkehrswertes im Rahmen eines Gutachtens.
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DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Leider kann man diese Frage hier nicht pauschal seriös beantworten. Es kommt auf den Einzelfall und auf das benötigte Gutachten an. Wir orientieren uns an den Sätzen der „Honorarrichtlinien des Bundesverbandes öffentlich-bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.“
RICS wurde als Berufsverband 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs aus der die Berufstitulierung Chartered Surveyors und die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the chartered Surveyors) entstand.
RICS ist der weltweit führende Berufsverband für Immobilienfachleute und hat folgende Hauptaufgaben:
– reguliert und fördert den Berufsstand.
– gewährleistet hohe Standards in der Ausbildung und Berufsausübung.
– schützt Kunden und Verbraucher durch die strikte Einhaltung eines Verhaltenskodex.
– bietet unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung.
Dies ist vom Umfang der notwendigen Leistungen abhängig. Wenn sich ein Vor-Ort-Termin für beide Parteien rechnet, steht dem nichts im Wege.
Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Anforderungen und Zwecke. Selbstverständlich haben die entsprechenden Gutachten Bestand vor Gericht.



