Schiedsgutachten statt teuren Gerichtsstreit
Schiedsgutachten – streiten Sie nicht über den Wert
Schiedsgutachten verhindern einen langen und sehr kostspieligen Gerichtsstreit
Immer wieder kommt es vor, das sich verschiedene Parteien wie z.B. Scheidungspartner oder eine Erbengemeinschaft über den Wert einer Immobilie nicht einig sind. Möchten sie aber eine teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, können sie uns gemeinsam als neutralen und sachverständigen Schiedsgutachter (§§315-319BGB) beauftragen.
Alle Parteien verpflichten sich in einem Schiedsgutachtervertrag das Gutachten anzuerkennen und Zweifel- und Streitfragen nicht vor ein Zivilgericht zu bringen. Eine spätere Klage unter den Parteien ist damit vertraglich ausgeschlossen. Diese Schiedsgutachtervereinbarung kann auch noch während eines bereits laufenden Prozesses als Vergleich getroffen werden. Auch die Kostenübernahme wird hier vertraglich geregelt.
Schiedsgutachten sparen Zeit, Geld und Nerven
Mit diesem gemeinsamen Gutachten vermeiden Sie also schwierige Auseinandersetzungen vor Gericht, die viel Zeit und Geld kosten. Durch die neutrale Bewertung von uns als Schiedsgutachter wird keine Partei bevorteilt. Nebenbei gesagt, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung würden die Kosten eines Gutachten so oder so anfallen, da das Gericht in der Regel ein entsprechendes Gutachten anfordern wird. Ersparen Sie sich also alle zusätzlichen Kosten bei einem Streit vor Gericht.
Wann wird in der Regel ein Schiedsgutachten erstellt:
- strittige Erbengemeinschaft
- strittige Scheidung
- Festlegung oder Anpassung von Mieten
- ggf. Erwerb oder Verkauf von Immobilien
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Leider kann man diese Frage hier nicht pauschal seriös beantworten. Es kommt auf den Einzelfall und auf das benötigte Gutachten an. Wir orientieren uns an den Sätzen der „Honorarrichtlinien des Bundesverbandes öffentlich-bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.“
RICS wurde als Berufsverband 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs aus der die Berufstitulierung Chartered Surveyors und die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the chartered Surveyors) entstand.
RICS ist der weltweit führende Berufsverband für Immobilienfachleute und hat folgende Hauptaufgaben:
– reguliert und fördert den Berufsstand.
– gewährleistet hohe Standards in der Ausbildung und Berufsausübung.
– schützt Kunden und Verbraucher durch die strikte Einhaltung eines Verhaltenskodex.
– bietet unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung.
Dies ist vom Umfang der notwendigen Leistungen abhängig. Wenn sich ein Vor-Ort-Termin für beide Parteien rechnet, steht dem nichts im Wege.
Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Anforderungen und Zwecke. Selbstverständlich haben die entsprechenden Gutachten Bestand vor Gericht.