Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter
Bei Reorganisationen im Unternehmen ein Gutachten zur Umwandlung erstellen lassen
Ein Unternehmen unterliegt immer wieder Veränderungen. Die Anlässe sind vielfältig und in einigen Fällen ist es nötig die vorhandenen Gewerbe-Immobilien bewerten zu lassen. Wir erstellen für Sie Immobilien-Gutachten zur Unternehmensumwandlung.
Gutachten zur Umwandlung können u.a. folgende Gründe haben
- Umwandlung der Rechtsform von z.B. einer GbR in eine GmbH
- Aufspaltung von Unternehmensteilen
- Teilverkauf von Unternehmensimmobilien
- Zusammenschlüsse von Unternehmen
- steuerliche Optimierungs-Überlegungen – Nachfolgegestaltung
Das Gutachten zur Umwandlung einer Immobilie begründet auch die Besteuerung
Bei einer Unternehmensumwandlung geht es natürlich immer auch um die steuerlichen Folgen (Umwandlungssteuergesetz), bei der ein Gutachten über den Verkehrswert einer Unternehmensimmobilie erforderlich ist.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.
„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.
Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
- Zwangsversteigerung
- Bewertung für das Finanzamt
- Wertermittlung für Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Wertermittlung für Einlage in das Betriebsvermögen
- Projektbewertung für Banken und Investoren
- Wertgutachten zur Vorlage bei Versicherungen
- Immobilienfinanzierung über die Bank
- Gerichtliche Auseinandersetzungen



