Für Ihr Objekt das passende Gutachten
Einfamilienhäuser
Beim Kauf oder Verkauf Ihres Hauses unterstützen wir Sie mit einem Verkehrswertgutachten zu Preisüberprüfung oder Preisfindung. Damit der Wert klar ist.

Mehrfamilienhäuser
Immobilienbewertung für den Kauf oder Verkauf bei Investitionsobjekten. Auch für die Mietwertermittlung oder bei einer Umwandlung bewerten wir die Immobilie für Sie.
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Eigentumswohnungen
Wir unterstützen Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Eigentumswohnung mit einem Gutachten zur Preisüberprüfung oder Preisfindung. Für die Finanzierung erstellen wir gerne ein Beleihungswertgutachten für Sie.

Bebaute und unbebaute Grundstücke
Wertermittlungen von Grundstücken inkl. Bewertung von Rechten, Lasten und Dienstbarkeiten.
⇒ Mehr zur Wertermittlung von Grundstücken

Gewerbeimmobilien
Die Wertermittlung von Gewerbeimmobilien erfordert eine fundierte Analyse der objektspezifischen Ertragskraft, der Lagequalität sowie der aktuellen Markt- und Nutzungssituation. Für den Kauf oder Verkauf, aber auch für die Bilanzierung oder Umwandlung.
⇒ Mehr zur Wertermittlung von Gewerbeimmobilien

Industrie- und Einzelhandelsobjekte
Wertermittlung von Geschäftsgebäuden für den Kauf oder Verkauf, aber auch für die Bilanzierung oder Umwandlung.
⇒ Mehr zu Gutachten für Gewerbeimmobilien

Logistik- und Produktionsimmobilien
Bewertung von Gewerbeimmobilien beim Kauf oder Verkauf. Die Bewertungen dienen auch als Grundlage für die Bilanzierung oder die Umwandlung.
⇒ Mehr zu Gutachten für Gewerbeimmobilien

Hotels und Pensionen
Immobilienbewertung von Hotels und Pensionen beim Kauf oder Verkauf als Investitionsobjekt, für der Bilanzierung als auch für der Umwandlung.
⇒ Mehr zu Gutachten für Gewerbeimmobilien

Restaurants und Gaststätten
Immobilienbewertung von Restaurants und Gaststätten beim Kauf oder Verkauf als Investitionsobjekt, für der Bilanzierung als auch für der Umwandlung.
⇒ Mehr zu Gutachten für Gewerbeimmobilien
Öffentliche Gebäude
Wir erstellen Wertermittlungen u.a. für
- für die Bilanzierung
- für die Versicherung
Bauträgervorhaben
Mit unseren Gutachten unterstützen wir Sie mit Mietwertgutachten, aber auch für Bewertungen in der Bilanz oder bei Umwandlungen.

Sozial-Immobilien
Wir erstellen Gutachten für soziale Einrichtungen, u.a. für
- Krankenhäuser
- Heime
- Alten- und Pflegeheime
- Jugendheime
- Kindergärten
⇒ Mehr zu Gutachten von Sozialimmobilien

Schulen
Professionelle Bewertung der Immobilie bei Kauf oder Verkauf. Wertermittlung für die Bilanzierung als auch für die Umwandlung.
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Sakrale Bauten / Kirchen
Kirchen und Sakralen Bauten – ein ganz besonderer Bereich der Immobilienbewertung. Aufgrund unserer Erfahrung mit diesen speziellen Immobilien erstellen wir Ihnen ein fundiertes Wertgutachten.
Schlösser, Burgen und Herrenhäuser
Die Wertermittlung von Spezialimmobilien wie Burgen, Schlössern und Herrenhäusern gehört zu den komplexesten Aufgaben am Immobilienmarkt. Diese einzigartigen Objekte sind nicht nur architektonische Meisterleistungen, sondern auch bedeutende Zeugnisse historischer und kultureller Vergangenheit.
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Photovoltaikanlagen
Verkehrswertgutachten beim Kauf oder Verkauf als auch für die Bilanzierung.
⇒ Mehr zu Gutachten für Photovoltaikanlagen

Windkraftanlagen
Die Wertermittlung von Windkraftanlagen setzt umfassende Kenntnisse technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen voraus und berücksichtigt insbesondere Ertragsprognosen, Laufzeiten von Einspeiseverträgen sowie standortbezogene Faktoren.
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Zertifizierungen für Immobilienbewertungen
Als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken habe ich folgende Zertifizierungen erlangt: Professional Member of the Royal Institution of Charted Surveyors in London (MRICS), zertifiziert von HypZert (F),als Recognized European Valuer (REV) von der TEGoVA und The World Association of Valuation Organisatins (WAVO)
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Ein Schiedsgutachten ist ein qualifiziertes Wertgutachten, auf das sich zwei Parteien gemeinsam einigen, um einen Streit über den Immobilienwert außergerichtlich beizulegen. Ein neutraler, von beiden Seiten akzeptierter Sachverständiger ermittelt den Verkehrswert und legt ihn für beide Parteien verbindlich fest. So lässt sich ein langwieriger und kostspieliger Gerichtsprozess vermeiden, und beide Seiten haben von Anfang an eine gemeinsame, sachlich begründete Bewertungsgrundlage.
Ein Schiedsgutachten für Immobilien kommt immer dann ins Spiel, wenn zwei Parteien unterschiedliche Vorstellungen vom Immobilienwert haben und eine neutrale Entscheidung wünschen. Typische Anlässe sind:
- Erbauseinandersetzung (faire Auszahlung von Miterben)
- Scheidung / Vermögensauseinandersetzung unter Ehepartnern
- Gesellschafter- oder Vertragsstreitigkeiten
- Kauf- und Verkaufsverhandlungen mit stark gegensätzlichen Preisvorstellungen
In all diesen Fällen sorgt das Gutachten für eine objektive Grundlage und beugt weiteren Streitigkeiten vor.
Ja. Haben die Parteien ein Schiedsgutachten vereinbart, ist das Ergebnis für beide Seiten rechtlich bindend (§§ 317–319 BGB).
Anfechten lässt es sich nur, wenn es offenbar unrichtig ist – also grobe, offensichtliche Fehler enthält.
Genau diese Bindungswirkung unterscheidet das Schiedsgutachten vom einfachen Parteigutachten, das lediglich die Position einer Seite stützt. Deshalb sollten beide Parteien vorab klar vereinbaren, dass sie das Ergebnis akzeptieren.
Was ist der Unterschied zwischen Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten bei der Immobilienbewertung?
Ein Schiedsgutachten wird von den Parteien freiwillig und gemeinsam in Auftrag gegeben, um einen Prozess von vornherein zu vermeiden – es ist in der Regel schneller, günstiger und weniger konfliktbeladen.
Ein Gerichtsgutachten wird dagegen erst im laufenden Verfahren durch das Gericht beauftragt und dient dem Richter als Entscheidungsgrundlage.
Beide ermitteln den Verkehrswert, unterscheiden sich aber deutlich in Auftraggeber, Zeitpunkt und Verfahren – das Schiedsgutachten setzt bewusst vor dem Rechtsstreit an.
Den Sachverständigen wählen beide Parteien einvernehmlich aus – genau das sichert seine Neutralität und die Akzeptanz des Ergebnisses.
Die Kosten werden üblicherweise zu gleichen Teilen getragen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Entscheidend ist, dass der Gutachter unabhängig, erfahren und entsprechend qualifiziert ist, damit das Gutachten von beiden Seiten anerkannt wird und im Streitfall Bestand hat.







