Immobilienbewertung für die Versicherung zum Zeitwert
Immobilienbewertung für die Versicherung schützt vor Verlust und hohen Kosten
Mit einer Versicherung sichern Sie sich gegen den Verlust Ihrer Immobilie durch einen Schadensfall ab. Aber was ist Ihre Immobilie wert? Welche Entschädigung können Sie im Fall eines Schaden wie z.B. Zerstörung durch einen Brand erwarten. Aber auch die Frage, ob die Immobilie über- oder unterversichert ist, läßt sich durch eine Immobilienbewertung für die Versicherung klären. Die Wiederherstellung ist durch eine Unterversicherung gefährdet und bei einer Überversicherung zahlen Sie jahrelang zu höhe Prämien.
Wann macht Immobilienbewertung für die Versicherung Sinn?
- Einschätzung der Wiederherstellungskosten im Schadensfall
- Überprüfung der Versicherungsprämie in Bezug auf eine Über- oder Unterversicherung
- Wertermittlung zur Festlegung einer angemessenen Versicherungssumme
Im Falle eines Schadens ist ein möglicher Verlust um so geringer, wenn eine Wertermittlung zeitnah für die Immobilie stattgefunden hat. Wir erstellen für Sie ein Verkehrswertgutachten, auf welches Sie sich im Streitfall auch vor Gericht stützen können.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie qualifiziert.
Gutachten
für die Versicherung
WERTERMITTLUNG
ICH BERATE SIE QUALIFIZIERT
Rufen Sie mich gerne an

DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.
„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.
Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
- Zwangsversteigerung
- Bewertung für das Finanzamt
- Wertermittlung für Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Wertermittlung für Einlage in das Betriebsvermögen
- Projektbewertung für Banken und Investoren
- Wertgutachten zur Vorlage bei Versicherungen
- Immobilienfinanzierung über die Bank
- Gerichtliche Auseinandersetzungen



