Verkehrswertgutachten vom Fachmann
Verkehrswertgutachten / Marktwertermittlung
Ein Verkehrswertgutachten ist die umfangreichste und rechtssicherste Form der Immobilienbewertung.
Als zertifizierte Sachverständige ermitteln wir den Verkehrswert Ihrer Immobilie nachvollziehbar, neutral und gerichtsfest – ob für Gericht, Finanzamt, eine Erbschaft, eine Scheidung oder den Verkauf. Dieses Verkehrswertgutachten für Immobilien dokumentiert den Marktwert Ihres Hauses oder Grundstücks zu einem bestimmten Stichtag.
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten stellt den Verkehrswert – also den Marktwert – einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag fest. Die rechtliche Grundlage bildet § 194 BauGB: Der Verkehrswert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Das Gutachten umfasst die vollständige Dokumentation aller wertrelevanten Unterlagen und ist damit die geläufigste und fundierteste Grundlage für eine objektive Bewertung Ihrer Immobilie.
Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Wenn es auf Sicherheit ankommt: Das Verkehrswertgutachten
Ein Immobilienwert ist mehr als eine Zahl – er ist eine rechtlich belastbare Aussage. Das Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist das einzige Gutachten, das vor Gericht, beim Finanzamt und bei Banken vollständige Anerkennung findet.
Anders als ein Kurzgutachten dokumentiert es jeden wertrelevanten Faktor transparent und nachvollziehbar.
Ein Verkehrswertgutachten ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder faktisch unverzichtbar:
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
- Zwangsversteigerung
- Bewertung für das Finanzamt
- Wertermittlung für Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Wertermittlung für Einlage in das Betriebsvermögen
- Projektbewertung für Banken und Investoren
- Wertgutachten zur Vorlage bei Versicherungen
- Immobilienfinanzierung über die Bank
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
Verkehrswert wird zu einem oder mehreren Stichtagen ermittelt.
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn ein belastbarer, nachvollziehbarer Immobilienwert erforderlich ist. Typische Anlässe sind:
- Gericht & Behörden: Ein gerichtlich verwertbares Gutachten ist für gerichtliche oder behördliche Zwecke sowie bei einer Auseinandersetzung über den Wert einer Immobilie unerlässlich.
- Erbschaft & Schenkung: Für die Aufteilung des Nachlasses und gegenüber dem Finanzamt liefert das Verkehrswertgutachten einen steuerlich anerkannten Immobilienwert
- Scheidung: Bei der Vermögensauseinandersetzung sorgt eine objektive Wertermittlung für faire Verhältnisse und kann Streitigkeiten verhindern.
- Kauf & Verkauf von Immobilien: Beim Verkauf einer Immobilie schützt der ermittelte Verkehrswert vor einem zu niedrigen oder zu hohen Preis.
Vertrauen Sie auf eine Bewertung, die standhält – auch wenn es darauf ankommt.
Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?
Um den Verkehrswert zu ermitteln, prüfen wir als Sachverständige zunächst alle rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie – von der Lage des Grundstücks über den Grad der Erschließung bis zu eventuellen Mängeln. Für die eigentliche Wertermittlung kommen je nach Art der Immobilie drei normierte Verfahren zum Einsatz:
- Vergleichswertverfahren – ideal für Eigentumswohnungen und Grundstücke, für die Vergleichspreise vorliegen.
- Sachwertverfahren – üblich bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.
- Ertragswertverfahren – maßgeblich für vermietete Immobilien und Renditeobjekte.
Datengrundlage sind unter anderem die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. So entsteht ein fundiertes Gutachten, das den tatsächlichen Wert der Immobilie objektiv abbildet.
Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten?
Neben dem umfangreichen Verkehrswertgutachten gibt es als kostengünstigere Alternative das Kurzgutachten. Es ermittelt den Immobilienwert ebenfalls sachgerecht, dokumentiert ihn aber knapper. Für interne Zwecke oder eine erste Orientierung reicht ein Kurzgutachten oft aus. Sobald das Ergebnis jedoch vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt oder Behörden Bestand haben muss, ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB die richtige Wahl – nur dieses ist gerichtlich verwertbar.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Was ein Verkehrswertgutachten kostet, hängt von Art, Größe und Komplexität der Immobilie ab.
Sprechen Sie uns einfach an.
Ihr zertifizierter Sachverständiger für Verkehrswertgutachten
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gehört in die Hand qualifizierter Gutachter.
Wir sind HypZert (F) zertifizierte Sachverständige für die Immobilienbewertung, Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS), Inhaber der Titel Recognised European Valuer (REV) von der TEGoVA und WAVO World Recognised Valuer (WAVO WRV) von HypZert. Diese Qualifikationen sichern Ihnen ein neutrales, fundiertes und gerichtlich anerkanntes Verkehrswertgutachten für Immobilien und Grundstücke.
Gerne erstellen wir das Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Banken und Gerichte.
Zwecke
für ein Verkehrswertgutachten
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DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Den belastbaren Verkehrswert einer geerbten Immobilie ermittelt ein qualifizierter, idealerweise MRICS und HypZert F zertifizierte Sachverständiger. Sein Gutachten wird vom Finanzamt als Nachweis nach § 198 BewG anerkannt.
Angesetzt wird der Verkehrswert (gemeiner Wert) der Immobilie zum Stichtag des Erbfalls (Todestag des Erblassers). Das Finanzamt schätzt ihn pauschal wie er genau an diesem Tag gewesen wäre. Mit einem Gutachten lässt sich ein niedrigerer tatsächlicher Wert nachweisen.
Der Wert wird mit dem passenden Wertermittlungsverfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren – ermittelt und um wertmindernde Eigenschaften korrigiert. Auf den Wert nach Abzug der Freibeträge wird die Erbschaftssteuer berechnet.
a. Weist das Verkehrswertgutachten einen niedrigeren Wert nach als die pauschale Schätzung des Finanzamts, sinkt die Bemessungsgrundlage – und damit die Erbschaftssteuer. Voraussetzung ist eine methodisch saubere, nachvollziehbare Verkehrswertermittlung.
Ja. Bei einer Schenkung gelten dieselben Bewertungsgrundsätze. Auch hier ist der Verkehrswert die Bemessungsgrundlage, und ein Gutachten kann einen niedrigeren Wert nachweisen.



