Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter
Wertermittlung bei Immobilien im Betriebsvermögen
Verschiedene Gründe für die steuerliche Wertermittlung von Immobilien
Es gibt viele Gründe eine Gewerbe-Immobilie bewerten zu lassen. Nicht immer geht es dabei um einen Kauf oder Verkauf. Jedoch geht es meist immer um Steuern, die zu zahlen sind wenn sich Änderungen ergeben. Dafür wird eine aktuelle Bewertung der Immobilie benötigt. Für die folgenden Fälle erstellen wir Ihnen sachgerechte Gutachten.
Überführung von Immobilien als Anlagevermögen aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen – und umgekehrt
Überführen Sie eine Privat-Immobilie (Grundstück oder Gebäude) in Ihr Unternehmen oder übertragen Sie umgekehrt eine Immobilie ins Privatvermögen, ist der Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Der Verkehrswert dient als Grundlage für die zu zahlenden Steuern.
Bewertung für Bilanzierungszwecke
Das Finanzamt ermittelt den gemeinen Wert der Gewerbeimmobilie nach einem vereinfachten Standardverfahren. Meist gibt es keinen Vor-Ort-Termin und Fakten, die zu einer objektiven Bewertung führen bleiben in der Regel unberücksichtigt. Hier können Sie ein Gutachten zum „Fair Value“ (beizulegender Zeitwert) (IAS 16 / IAS 40 / HGB) ermitteln lassen.
Steuerliche Wertermittlung von Immobilien bei Unternehmensumwandlung
Unternehmen ändern sich im Laufe der Zeit. Soll ein Unternehmen in eine andere Rechtsform geändert werden, findet z.B. eine Fusion oder auch eine Spaltung statt, so spricht man von einer Unternehmensumwandlung. Dabei sind sowohl betriebsrechtliche als auch steuerliche Aspekte zu beachten.
Hierzu wird der Marktwert der Immobilie/n des Unternehmens benötigt. Genau dafür erstellen wir ein Gutachten. Damit Sie den Verkehrswert der Immobile des Unternehmens kennen.
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