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Steuerliche Wertermittlung bei Immobilien2024-12-19T13:24:03+01:00

Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter

Wertermittlung bei Immobilien im Betriebsvermögen

Verschiedene Gründe für die steuerliche Wertermittlung von Immobilien

Es gibt viele Gründe eine Gewerbe-Immobilie bewerten zu lassen. Nicht immer geht es dabei um einen Kauf oder Verkauf. Jedoch geht es meist immer um Steuern, die zu zahlen sind wenn sich Änderungen ergeben. Dafür wird eine aktuelle Bewertung der Immobilie benötigt. Für die folgenden Fälle erstellen wir Ihnen sachgerechte Gutachten.

Überführung von Immobilien als Anlagevermögen aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen – und umgekehrt

Überführen Sie eine Privat-Immobilie (Grundstück oder Gebäude) in Ihr Unternehmen oder übertragen Sie umgekehrt eine Immobilie ins Privatvermögen, ist der Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Der Verkehrswert dient als Grundlage für die zu zahlenden Steuern.

Bewertung für Bilanzierungszwecke

Das Finanzamt ermittelt den gemeinen Wert der Gewerbeimmobilie nach einem vereinfachten Standardverfahren. Meist gibt es keinen Vor-Ort-Termin und Fakten, die zu einer objektiven Bewertung führen bleiben in der Regel unberücksichtigt. Hier können Sie ein Gutachten zum „Fair Value“ (beizulegender Zeitwert) (IAS 16 / IAS 40 / HGB) ermitteln lassen.

Steuerliche Wertermittlung von Immobilien bei Unternehmensumwandlung

Unternehmen ändern sich im Laufe der Zeit. Soll ein Unternehmen in eine andere Rechtsform geändert werden, findet z.B. eine Fusion oder auch eine Spaltung statt, so spricht man von einer Unternehmensumwandlung. Dabei sind sowohl betriebsrechtliche als auch steuerliche Aspekte zu beachten.

Hierzu wird der Marktwert der Immobilie/n des Unternehmens benötigt. Genau dafür erstellen wir ein Gutachten. Damit Sie den Verkehrswert der Immobile des Unternehmens kennen.

Firmenübertragung: für Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Betriebsaufgabe

Ob bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Unternehmensnachfolge oder Betriebsaufgabe – wir bieten fundierte Immobilienbewertungen, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln und eine rechtssichere Basis für Ihre Entscheidungen zu schaffen.

Steuerliche Gutachten

bieten unverzichtbare Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen sowie bei der präzisen Kaufpreisaufteilung zwischen Boden- und Gebäudewerten. Sie gewährleisten rechtssichere Bewertungen und schaffen Klarheit in steuerlichen sowie finanziellen Fragestellungen. Damit sind sie ein wichtiger Baustein für fundierte Entscheidungen und wirtschaftliche Stabilität.

Grundsteuer-Gutachten

Grundsteuer-Gutachten dienen dem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts und helfen Eigentümern, ihre Steuerlast zu reduzieren. Durch fundierte Wertermittlungen wird eine rechtssichere Basis für die Korrektur der Steuerbemessung geschaffen. Dies schützt vor überhöhten Forderungen und schafft finanzielle Entlastung.

Restnutzungsdauer-Gutachten

Restnutzungsdauer-Gutachten sind entscheidend für die Bewertung vermieteter Immobilien, da sie die verbleibende wirtschaftliche Nutzungszeit präzise bestimmen. Sie dienen als Grundlage für Abschreibungen, Kaufpreisaufteilungen und steuerliche Optimierungen. Damit schaffen sie Klarheit und sichern fundierte Entscheidungen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS

Wir erstellen für Sie folgende Gutachten

Was können wir für Sie tun?

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Was ist ein Verkehrswertgutachten?2026-07-02T16:01:21+02:00

Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.

Was ist der Unterschied zwischen Wertgutachten und Verkehrswertgutachten?2026-07-02T16:02:23+02:00

„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.

Ist der Verkehrswert gleich dem Kaufpreis?2026-07-02T16:04:39+02:00

Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.

Wann ist ein Verkehrswertgutachten notwendig?2026-07-02T16:07:14+02:00

Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.

  • Erbschaft und Schenkung
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
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