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Beleihungswert für die Finanzierung einer Immobilie2023-09-28T10:55:16+02:00

Gutachten zur Wertermittlung bei der Finanzierung einer Immobilie

Der Beleihungswert ist die Basis für die Finanzierung

Sie möchten eine Immobilien über ein Kreditinstitut finanzieren? Dann entscheidet der Beleihungswert über die Höhe des Kredits. In der Regel vergibt die Bank Kredite über 80% des Beleihungswerts. Die Differenz zu den Gesamtkosten muss dann mit Eigenkapital gedeckt werden. Aber auch hier gibt es seitens der Kreditinstitute u.U. Spielraum und andere Faktoren, die die Höhe des Kredits positiv wie negativ verändern können.

Warum liegt der Beleihungswert unter dem Verkehrswert?

Der Beleihungswert sichert die Bank als Geldgeber ab und gibt an, welchen Wert die Bank aufgrund von z.B. Zahlungsproblemen des Kreditschuldners durch einen vorzeitigen Verkauf oder eine Versteigerung der Immobilie mindestens erhalten würde.

Beleihungswert oder Verkehrswert – wo liegt der Unterschied?

Vom Umfang und Aufbau sind die beiden Gutachten fast identisch. Bei einem Beleihungswertgutachten wird jedoch nicht zu einem bestimmten Stichtag ermittelt, sondern die gesamte Dauer des Darlehns wird berücksichtigt. Eine langfristige Betrachtungsweise ist hier also das Ziel der Bewertung.

Als zertifizierter Gutachter CIS (HypZert (F) erstellen wir für Sie Beleihungswertgutachten nach § 16 Pfandbriefgesetz.

Lassen Sie von uns den Beleihungswert ermitteln, damit die Finanzierung auf solidem Grund aufbaut.

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Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
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Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Was ist ein Schiedsgutachten für Immobilien?2026-08-11T15:26:31+02:00

Ein Schiedsgutachten ist ein qualifiziertes Wertgutachten, auf das sich zwei Parteien gemeinsam einigen, um einen Streit über den Immobilienwert außergerichtlich beizulegen. Ein neutraler, von beiden Seiten akzeptierter Sachverständiger ermittelt den Verkehrswert und legt ihn für beide Parteien verbindlich fest. So lässt sich ein langwieriger und kostspieliger Gerichtsprozess vermeiden, und beide Seiten haben von Anfang an eine gemeinsame, sachlich begründete Bewertungsgrundlage.

Wann braucht man ein Schiedsgutachten für Immobilien?2026-08-11T15:26:01+02:00

Ein Schiedsgutachten für Immobilien kommt immer dann ins Spiel, wenn zwei Parteien unterschiedliche Vorstellungen vom Immobilienwert haben und eine neutrale Entscheidung wünschen. Typische Anlässe sind:

  • Erbauseinandersetzung (faire Auszahlung von Miterben)
  • Scheidung / Vermögensauseinandersetzung unter Ehepartnern
  • Gesellschafter- oder Vertragsstreitigkeiten
  • Kauf- und Verkaufsverhandlungen mit stark gegensätzlichen Preisvorstellungen

In all diesen Fällen sorgt das Gutachten für eine objektive Grundlage und beugt weiteren Streitigkeiten vor.

Ist ein Schiedsgutachten für Immobilien verbindlich?2026-08-11T15:28:01+02:00

Ja. Haben die Parteien ein Schiedsgutachten vereinbart, ist das Ergebnis für beide Seiten rechtlich bindend (§§ 317–319 BGB).
Anfechten lässt es sich nur, wenn es offenbar unrichtig ist – also grobe, offensichtliche Fehler enthält.
Genau diese Bindungswirkung unterscheidet das Schiedsgutachten vom einfachen Parteigutachten, das lediglich die Position einer Seite stützt. Deshalb sollten beide Parteien vorab klar vereinbaren, dass sie das Ergebnis akzeptieren.

Was ist der Unterschied zwischen Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten bei der Immobilienbewertung?2026-08-11T15:29:23+02:00

Ein Schiedsgutachten wird von den Parteien freiwillig und gemeinsam in Auftrag gegeben, um einen Prozess von vornherein zu vermeiden – es ist in der Regel schneller, günstiger und weniger konfliktbeladen.
Ein Gerichtsgutachten wird dagegen erst im laufenden Verfahren durch das Gericht beauftragt und dient dem Richter als Entscheidungsgrundlage.
Beide ermitteln den Verkehrswert, unterscheiden sich aber deutlich in Auftraggeber, Zeitpunkt und Verfahren – das Schiedsgutachten setzt bewusst vor dem Rechtsstreit an.

Wer bestimmt den Schiedsgutachter bei der Immobilienbewertung und wer trägt die Kosten?2026-08-11T15:30:55+02:00

Den Sachverständigen wählen beide Parteien einvernehmlich aus – genau das sichert seine Neutralität und die Akzeptanz des Ergebnisses.
Die Kosten werden üblicherweise zu gleichen Teilen getragen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Entscheidend ist, dass der Gutachter unabhängig, erfahren und entsprechend qualifiziert ist, damit das Gutachten von beiden Seiten anerkannt wird und im Streitfall Bestand hat.

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