Schiedsgutachten statt teuren Gerichtsstreit
Schiedsgutachten – streiten Sie nicht über den Wert
Schiedsgutachten verhindern einen langen und sehr kostspieligen Gerichtsstreit
Immer wieder kommt es vor, das sich verschiedene Parteien wie z.B. Scheidungspartner oder eine Erbengemeinschaft über den Wert einer Immobilie nicht einig sind. Möchten sie aber eine teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, können sie uns gemeinsam als neutralen und sachverständigen Schiedsgutachter (§§315-319BGB) beauftragen.
Alle Parteien verpflichten sich in einem Schiedsgutachtervertrag das Gutachten anzuerkennen und Zweifel- und Streitfragen nicht vor ein Zivilgericht zu bringen. Eine spätere Klage unter den Parteien ist damit vertraglich ausgeschlossen. Diese Schiedsgutachtervereinbarung kann auch noch während eines bereits laufenden Prozesses als Vergleich getroffen werden. Auch die Kostenübernahme wird hier vertraglich geregelt.
Schiedsgutachten sparen Zeit, Geld und Nerven
Mit diesem gemeinsamen Gutachten vermeiden Sie also schwierige Auseinandersetzungen vor Gericht, die viel Zeit und Geld kosten. Durch die neutrale Bewertung von uns als Schiedsgutachter wird keine Partei bevorteilt. Nebenbei gesagt, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung würden die Kosten eines Gutachten so oder so anfallen, da das Gericht in der Regel ein entsprechendes Gutachten anfordern wird. Ersparen Sie sich also alle zusätzlichen Kosten bei einem Streit vor Gericht.
Wann wird in der Regel ein Schiedsgutachten erstellt:
- strittige Erbengemeinschaft
- strittige Scheidung
- Festlegung oder Anpassung von Mieten
- ggf. Erwerb oder Verkauf von Immobilien
Ihre Anfrage
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