Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter
Mietwertgutachten für einen realistischen Mietwert
Einen realistischen Mietpreis zu ermitteln ist nicht immer einfach. Nicht in allen Städten und Gemeinden ist dafür ein Mietspiegel verfügbar. Damit Mieter und Vermieter trotzdem einen vertretbaren Mietpreis einschätzen können, gibt ein Mietwertgutachten hier Sicherheit. Auch bei der Investition in ein Mietobjekt hängt die Höhe der Rendite von der möglichen Miete ab. Ein Mietwertgutachten ist eine begründete Schätzung des Mietwertes (erzielbarer Ertrag) in Bezug auf eine Wohnung oder einem Gewerberaum.
Mietpreis ermitteln u.a. bei Scheidungsangelegenheiten
Bei einer Scheidung geht es oft auch um eine Immobilie. Bleibt z.B. ein Ehepartner im Haus oder der Wohnung weiter wohnen, muss er den anderen Ehepartner dafür entschädigen. Hier geht es dann um die Nutzungsentschädigung. Auch hier ist der Mietpreis qualifiziert zu ermitteln.
Mit besonderer Sachkunde, Erfahrung und Fachwissen und unter Berücksichtigung der mietrelevanten Eigenschaften erstellen wir für Sie ein aussagekräftiges Mietwertgutachten.
Wann macht ein Mietwertgutachten Sinn?
- Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- bei Streitigkeiten über die Höhe der Miete zwischen Vermieter und Mieter
- für Mietpreisverhandlungen
- Mietwert- und Wohnwertermittlung im Scheidungsverfahren
- Nutzungsentschädigungen im Scheidungsverfahren oder bei Räumungsklagen
- Basis für Mieterhöhungsvereinbahrungen
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DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Den belastbaren Verkehrswert einer geerbten Immobilie ermittelt ein qualifizierter, idealerweise MRICS und HypZert F zertifizierte Sachverständiger. Sein Gutachten wird vom Finanzamt als Nachweis nach § 198 BewG anerkannt.
Angesetzt wird der Verkehrswert (gemeiner Wert) der Immobilie zum Stichtag des Erbfalls (Todestag des Erblassers). Das Finanzamt schätzt ihn pauschal wie er genau an diesem Tag gewesen wäre. Mit einem Gutachten lässt sich ein niedrigerer tatsächlicher Wert nachweisen.
Der Wert wird mit dem passenden Wertermittlungsverfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren – ermittelt und um wertmindernde Eigenschaften korrigiert. Auf den Wert nach Abzug der Freibeträge wird die Erbschaftssteuer berechnet.
a. Weist das Verkehrswertgutachten einen niedrigeren Wert nach als die pauschale Schätzung des Finanzamts, sinkt die Bemessungsgrundlage – und damit die Erbschaftssteuer. Voraussetzung ist eine methodisch saubere, nachvollziehbare Verkehrswertermittlung.
Ja. Bei einer Schenkung gelten dieselben Bewertungsgrundsätze. Auch hier ist der Verkehrswert die Bemessungsgrundlage, und ein Gutachten kann einen niedrigeren Wert nachweisen.



