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Immobilien bewerten für die Bilanzierung2023-09-28T12:07:25+02:00

Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter

Immobilien bewerten für Bilanzierungszwecke

Wir bewerten Ihre gewerbliche Immobilie für die Bilanzierung stichtagsbezogen. Als zertifizierter Gutachter erstellen wir Verkehrswertgutachten als Basis für die Bewertung in Ihrer Bilanz.

Immobilien bewerten für die Bilanz – was sind die Zwecke?

Es treten in der Praxis viele unterschiedliche Gründe auf um Immobilien zu bewerten, dies sind einige davon

  • Umstrukturierung aus steuerrechtlichen Gründen
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Veräußerung von Teilen des Unternehmens
  • Umstellung auf wertorientierte Unternehmenssteuerung

Immobilien bewerten erfolgt durch 3 Verfahren

Je nach Bewertungszweck wird das Bewertungsverfahren ausgewählt.

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF)

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, sowie unserer Zertifizierungen wie u.a. HypZert(F) und RICS, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.

Gutachten

für die Bilanzierung

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Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS

Wir erstellen für Sie folgende Gutachten

Was können wir für Sie tun?

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Was ist ein Verkehrswertgutachten?2026-07-02T16:01:21+02:00

Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.

Was ist der Unterschied zwischen Wertgutachten und Verkehrswertgutachten?2026-07-02T16:02:23+02:00

„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.

Ist der Verkehrswert gleich dem Kaufpreis?2026-07-02T16:04:39+02:00

Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.

Wann ist ein Verkehrswertgutachten notwendig?2026-07-02T16:07:14+02:00

Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.

  • Erbschaft und Schenkung
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
  • Zwangsversteigerung
  • Bewertung für das Finanzamt
  • Wertermittlung für Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Wertermittlung für Einlage in das Betriebsvermögen
  • Projektbewertung für Banken und Investoren
  • Wertgutachten zur Vorlage bei Versicherungen
  • Immobilienfinanzierung über die Bank
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen
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