Immobilienwert ermitteln lassen – Wissen schafft Sicherheit
Immobilienwert ermitteln lassen und vorausschauend agieren
Befindet sich eine Immobilie im Besitz, spricht man meist über einen hohen Wert, den man jedoch nicht immer genau belegen kann. Egal ob Sie Planungssicherheit für Ihr privates oder geschäftliches Leben erreichen möchten, Sie müssen wissen wieviel Ihr Besitz wert ist.
Diesen Immobilienwert ermitteln wir mit einem Verkehrswertgutachen. Wir bewerten für Sie Gebäude aber auch bebaute oder unbebaute Grundstücke. Das Wissen um den Verkehrswert Ihrer Immobilie gibt Ihnen viele Möglichkeiten zu agieren. Sowohl im privaten als auch geschäftlichen Bereich.
Immobilienwert ermitteln – wir machen Ihre Werte sichtbar.
Immobilien verändern ihren Wert im Laufe der Zeit. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. War eine Immobilie am Rand der Stadt noch 100.000€ wert, kann sie ihren Wert deutlich gesteigert haben, weil die Infrastruktur rundherum gewachsen und immer beliebter geworden ist. Auch Modernisierungen können zu höherem Wert einer Immobilie verhelfen. Ebenso die Veränderung der Nutzung kann den Wert einer Immobilie steigen.
Lassen Sie uns über Ihre Werte sprechen, damit Sie wissen, was Sie besitzen. Wir beraten Sie gerne.
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Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.
„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.
Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.
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