Gutachten zur Wertermittlung bei der Finanzierung einer Immobilie
Der Beleihungswert ist die Basis für die Finanzierung
Sie möchten eine Immobilien über ein Kreditinstitut finanzieren? Dann entscheidet der Beleihungswert über die Höhe des Kredits. In der Regel vergibt die Bank Kredite über 80% des Beleihungswerts. Die Differenz zu den Gesamtkosten muss dann mit Eigenkapital gedeckt werden. Aber auch hier gibt es seitens der Kreditinstitute u.U. Spielraum und andere Faktoren, die die Höhe des Kredits positiv wie negativ verändern können.
Warum liegt der Beleihungswert unter dem Verkehrswert?
Der Beleihungswert sichert die Bank als Geldgeber ab und gibt an, welchen Wert die Bank aufgrund von z.B. Zahlungsproblemen des Kreditschuldners durch einen vorzeitigen Verkauf oder eine Versteigerung der Immobilie mindestens erhalten würde.
Beleihungswert oder Verkehrswert – wo liegt der Unterschied?
Vom Umfang und Aufbau sind die beiden Gutachten fast identisch. Bei einem Beleihungswertgutachten wird jedoch nicht zu einem bestimmten Stichtag ermittelt, sondern die gesamte Dauer des Darlehns wird berücksichtigt. Eine langfristige Betrachtungsweise ist hier also das Ziel der Bewertung.
Als zertifizierter Gutachter CIS (HypZert (F) erstellen wir für Sie Beleihungswertgutachten nach § 16 Pfandbriefgesetz.
Lassen Sie von uns den Beleihungswert ermitteln, damit die Finanzierung auf solidem Grund aufbaut.
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Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.
„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.
Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.
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