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Verkehrswert berechnen bei Erbschaft2026-07-16T12:26:08+02:00

Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobilien-Gutachter

Bei der Erbschaft einer Immobilie Verkehrswert berechnen lassen

Immobilienbewertung um Erbschaftssteuer fair zu berechnen

Wird eine Immobilie vererbt, ist ihr Verkehrswert die entscheidende Größe – für das Finanzamt, für die Erbschaftssteuer und für eine faire Aufteilung unter den Erben. Wir ermitteln den Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie als HypZert-F zertifizierter Sachverständiger objektiv, nachvollziehbar und gerichtsfest. Ein qualifiziertes Gutachten kann gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Immobilienwert nachweisen und so die Erbschaftssteuer senken.

Warum der Verkehrswert der Immobilie bei einer Erbschaft entscheidend ist

Wird eine Immobilie vererbt, hängt fast alles am Verkehrswert: Das Finanzamt bemisst danach die Erbschaftssteuer, und innerhalb der Erbengemeinschaft bildet er die Grundlage für eine faire Aufteilung. Der Verkehrswert – im Bewertungsgesetz als gemeiner Wert bezeichnet – ist der Preis, der für die Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag des Erbfalls erzielbar wäre. Wer den Wert der Immobilie kennt, kann die steuerliche Belastung realistisch einschätzen und vermeidet, dass die Erben mehr Steuer zahlen als nötig.

Die Wertermittlung ist dabei kein Selbstzweck: Ein belastbares Gutachten schafft Klarheit gegenüber dem Finanzamt und unter den Erben gleichermaßen. Gerade wenn die geerbte Immobilie besondere Eigenschaften hat – baulicher Zustand, Lage, Vermietung – weicht der reale Immobilienwert oft deutlich von der pauschalen Schätzung ab.

Wann macht es Sinn, den Verkehrswert bei einer Erbschaft ermitteln zu lassen?

Besonders dann, wenn die Immobilie Eigenschaften aufweist, die ihren Wert mindern. Typische Indikatoren sind:

  • Gebäudeschäden und Reparaturstau
  • erheblicher Modernisierungsrückstand
  • Leerstand bei Mietobjekten
  • geringe Mieteinnahmen bei Mehrfamilienhäusern
  • eingeschränkte oder unmögliche alternative Nutzung
  • ungünstige Lage

In all diesen Fällen liegt der reale Verkehrswert der geerbten Immobilie oft deutlich unter dem Ansatz des Finanzamts – ein Gutachten kann einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen. Auch wenn unklar ist, ob die Erbschaftssteuer überhaupt anfällt, schafft eine fundierte Wertermittlung die nötige Sicherheit für die Erben.

Die Wertermittlung der Immobilie ist Basis für die Erbschaftssteuer

Für die Erbschaftssteuer setzt das Finanzamt einen Wert der geerbten Immobilie an, den es in einem standardisierten Massenverfahren schätzt. Dieses Verfahren arbeitet mit Bodenrichtwerten und typisierten Annahmen und berücksichtigt die individuellen Eigenschaften des Objekts nicht. Liegt der tatsächliche Verkehrswert niedriger, zahlen die Erben ohne eigenes Gutachten häufig zu viel Steuer.

Erst nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge wird die Erbschaftssteuer auf den verbleibenden Wert berechnet. Wie hoch der Freibetrag ausfällt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben; Ehepartner und Kinder sind dabei besser gestellt als entfernte Verwandte. Liegt der Wert der Immobilie nach Abzug des Freibetrags niedriger, sinkt auch die Erbschaftssteuer – umso wichtiger ist ein realistischer, belastbarer Immobilienwert statt einer pauschalen Schätzung des Finanzamts.

Wenn der angesetzte Wert vom Finanzamt zu hoch ist – niedrigeren Wert nachweisen – § 198 BewG

Das Bewertungsgesetz räumt den Erben ausdrücklich das Recht ein, gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen (§ 198 BewG; gemeiner Wert nach § 9 BewG). Der Nachweis erfolgt über ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten. Darin ermittelt der Sachverständige den Wert mit dem für die Immobilie passenden Verfahren und bezieht alle wertmindernden Umstände ein, die das Finanzamt im Standardverfahren übergeht.

Praktisch bedeutet das: Sie legen das Gutachten als Nachweis vor, und das Finanzamt setzt bei nachvollziehbarer Begründung den niedrigeren Verkehrswert an. Damit das gelingt, muss die Immobilienbewertung methodisch sauber, vollständig dokumentiert und nachvollziehbar sein – genau das leistet ein Gutachten eines unabhängigen, HypZert F zertifizierten Sachverständigen.

Mit welchem Verfahren wird der Verkehrswert einer geerbten Immobilie ermittelt?

Welches Verfahren der Gutachter wählt, hängt von Art und Nutzung der geerbten Immobilie ab. Drei normierte Wertermittlungsverfahren stehen zur Verfügung:

  • Vergleichswertverfahren: Der Wert der Immobilie wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Es eignet sich vor allem für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, für die ausreichend Vergleichsdaten vorliegen.
  • Ertragswertverfahren: Bei vermieteten Objekten – etwa Mehrfamilienhäusern – steht der nachhaltig erzielbare Ertrag im Vordergrund. Der Immobilienwert ergibt sich aus den Mieteinnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten.
  • Sachwertverfahren: Lässt sich kein Vergleichs- oder Ertragswert sinnvoll bilden, wird der Wert aus den Herstellungskosten des Gebäudes und dem Bodenwert berechnet. Das ist typisch für selbst genutzte Objekte ohne ausreichende Vergleichsbasis.

In jedem Verfahren fließen die individuellen Eigenschaften des Objekts in die Berechnung ein. So entsteht ein Verkehrswert, der den tatsächlichen Zustand der geerbten Immobilie abbildet – und nicht eine typisierte Annahme.

Einzel- und Portfoliobewertungen von Betriebsvermögen

Einzel- und Portfoliobewertungen im Zusammenhang mit Einlagen und Entnahmen aus dem Betriebsvermögen sind komplexe Vorgänge mit steuerlicher Relevanz. Eine fundierte Immobilienbewertung und eine nachvollziehbare Dokumentation bilden die Grundlage für eine rechtssichere Bewertung gegenüber dem Finanzamt und reduzieren das Risiko steuerlicher Rückfragen oder Nachforderungen.

Schenkung oder Erbschaft – warum der Wert in beiden Fällen zählt

Ob eine Immobilie vererbt oder zu Lebzeiten verschenkt wird: In beiden Fällen ist der aktuelle Verkehrswert die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer. Bei der Schenkung gelten dieselben Bewertungsgrundsätze wie im Erbfall, und auch hier lässt sich mit einem Gutachten ein niedrigerer gemeiner Wert nachweisen.
Wer eine Übertragung plant, kann den Immobilienwert vorab ermitteln lassen und so die steuerlichen Folgen einschätzen, bevor er sich für Erbschaft oder Schenkung entscheidet.

Streiten Sie nicht über den Wert Ihrer geerbten Immobilie

Gehört die Immobilie zu einer Erbengemeinschaft, ist der Wert Ihrer Immobilie oft Streitpunkt: Ein Erbe möchte übernehmen und die anderen auszahlen, oder es geht um den Verkauf. Die objektive Wertermittlung einer Immobilien schafft hier eine gemeinsame, faire Grundlage. Sind sich die Erben uneinig, können sie zusätzlich einen neutralen Sachverständigen als Schiedsgutachter beauftragen und so einen kostspieligen Gerichtsstreit vermeiden. Auch das leisten wir für Sie.

Ablauf: So ermitteln wir als MRICS und HypZert F zertifizierter Gutachter den Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie

Nach Ihrer Anfrage klären wir zunächst Zweck und Stichtag der Wertermittlung. Anschließend sichten wir die Unterlagen zur Immobilie – etwa Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen und, bei vermieteten Objekten, die Mietverträge. Bei einem Vor-Ort-Termin nehmen wir das Objekt auf und dokumentieren seinen Zustand. Auf dieser Basis berechnen wir den Verkehrswert mit dem passenden Verfahren und fassen das Ergebnis in einem nachvollziehbaren Gutachten zusammen, das Sie dem Finanzamt vorlegen können.

Was ein qualifizierter Gutachter für Sie leistet

Eine fundierte Immobilienbewertung im Erbfall ist mehr als eine Zahl: Der Gutachter ordnet den Verkehrswert rechtlich und steuerlich ein und macht ihn gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar. Er prüft, welches Verfahren – Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren – den Wert der geerbten Immobilie am realistischsten abbildet, und begründet die Berechnung Schritt für Schritt. So entsteht ein Gutachten, das auch einer kritischen Prüfung standhält.

Als MRICS und HypZert F zertifizierter Sachverständiger arbeiten wir unabhängig und neutral. Wir ermitteln den Immobilienwert nach anerkannten Standards, dokumentieren jede wertrelevante Eigenschaft. Damit haben Sie als Erben eine belastbare Grundlage – gegenüber dem Finanzamt ebenso wie innerhalb der Erbengemeinschaft.

Wir erstellen für Sie folgende Gutachten

Rund um die geerbte Immobilie erstellen wir Verkehrswertgutachten zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt, die Ermittlung des gemeinen Werts nach § 9 BewG, Mietwertgutachten für vermietete Objekte sowie Schiedsgutachten bei Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft. Ich erstelle diese Gutachten als MRICS und HypZert F zertifizierter Sachverständiger, bundesweit.

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Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
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Was können wir für Sie tun?

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Wer berechnet den Verkehrswert einer Immobilie im Erbfall?2026-07-16T12:09:25+02:00

Den belastbaren Verkehrswert einer geerbten Immobilie ermittelt ein qualifizierter, idealerweise MRICS und HypZert F zertifizierte Sachverständiger. Sein Gutachten wird vom Finanzamt als Nachweis nach § 198 BewG anerkannt.

Welcher Immobilienwert wird bei Erbschaften angesetzt?2026-07-16T12:14:25+02:00

Angesetzt wird der Verkehrswert (gemeiner Wert) der Immobilie zum Stichtag des Erbfalls (Todestag des Erblassers). Das Finanzamt schätzt ihn pauschal wie er genau an diesem Tag gewesen wäre. Mit einem Gutachten lässt sich ein niedrigerer tatsächlicher Wert nachweisen.

Wie berechnet man den Wert einer Immobilie für die Erbschaftsteuer?2026-07-16T12:15:19+02:00

Der Wert wird mit dem passenden Wertermittlungsverfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren – ermittelt und um wertmindernde Eigenschaften korrigiert. Auf den Wert nach Abzug der Freibeträge wird die Erbschaftssteuer berechnet.

Kann ich mit einem Gutachten die Erbschaftssteuer senken?2026-07-16T12:15:57+02:00

a. Weist das Verkehrswertgutachten einen niedrigeren Wert nach als die pauschale Schätzung des Finanzamts, sinkt die Bemessungsgrundlage – und damit die Erbschaftssteuer. Voraussetzung ist eine methodisch saubere, nachvollziehbare Verkehrswertermittlung.

Kann ich mit einem Gutachten auch die Schenkungssteuer senken?2026-07-16T12:17:32+02:00

Ja. Bei einer Schenkung gelten dieselben Bewertungsgrundsätze. Auch hier ist der Verkehrswert die Bemessungsgrundlage, und ein Gutachten kann einen niedrigeren Wert nachweisen.

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