Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter
Schenkung einer Immobilie – Steuern sparen durch professionelle Wertermittlung
Immer mehr Immobilienbesitzer machen sich frühzeitig Gedanken, was mit ihren Immobilen nach ihrem Tod passieren soll. Vererben oder doch vielleicht zu Lebzeiten schon verschenken?
Auch die Schenkung einer Immobilie muss ggfs. versteuert werden
Um die Steuern bei Schenkung einer Immobilie festzulegen, übernimmt das Finanzamt die Bewertung der Immobilie im Rahmen der Grundvermögensbewertungsverordnung. Dort wird nach einem standardisiertem Verfahren die Verkehrswertermittlung vorgenommen. Sie beruht auf den jeweiligen städtischen Bodenrichtwerten und Baujahrsklassen. Das hat natürlich Schwächen, da die tatsächlichen individuellen Merkmale der Immobilie durch dieses Standardverfahren nicht erfasst werden.
Da wären zum Beispiel die Ausstattung, der Zustand und die Nutzungsmöglichkeiten aber auch Besonderheiten der Lage und des Grund und Bodens. Der Wert des Gebäudes oder des Grundstückes wird damit nicht gerecht erfasst. Ebenso findet keine Orts-Besichtigung statt.
Somit kann hier ein wesentlich höher Wert ermittelt werden, als am Markt durch einen Verkauf zu erzielen wäre. Und damit fallen auch höhere Steuern an. Sie haben nun die Möglichkeit über ein Verkehrswertgutachten durch uns als Immobilien- Sachverständige einen möglicherweise niedrigeren Wert nachzuweisen und damit weniger Steuern zu zahlen.
Schenkung einer Immobilie – wann macht eine Wertermittlung Sinn?
Es gibt Indikatoren, die auf einen niedrigeren Wert der Immobilie hinweisen:
- Schäden am Gebäude
- Modernisierungsrücktand
- anhaltender Leerstand bei Mietobjekten
- alternative Nutzung nicht möglich
- Mehrfamilienhäuser mit geringe Miete
Schenkung einer Immobilie – diese Leistungen halten wir für Sie bereit
Wir erstellen für Sie ein Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie, woraus sich die steuerliche Belastung bei Schenkung einer Immobilie ergibt. Herangezogen wird der Wert zum Schenkungstermin (Datum der Überlassung).
- Verkehrswertgutachten für den Nachweiss des niedrigen gemeinen Wertes nach §198 BeWG
- Ermittlung des gemeinen Wertes nach § 9 BeWG
Neben dem Verkehrswertgutachten bietet sich bei einem Investitionsprojekt ein Mietwertgutachten an.
Gutachten für Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzung
Gutachten für Nachlassregelungen, Erbauseinandersetzung, Ermittlung des aktuellen Marktwertes für Vermögensdisposition, Vermeidung von Konflikten zwischen den Beteiligten, Feststellung etwaiger steuerlicher Aspekte z.B. Schenkungssteuer
Sprechen Sie uns an, wir erstellen das für Sie richtige Gutachten.
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DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Den belastbaren Verkehrswert einer geerbten Immobilie ermittelt ein qualifizierter, idealerweise MRICS und HypZert F zertifizierte Sachverständiger. Sein Gutachten wird vom Finanzamt als Nachweis nach § 198 BewG anerkannt.
Angesetzt wird der Verkehrswert (gemeiner Wert) der Immobilie zum Stichtag des Erbfalls (Todestag des Erblassers). Das Finanzamt schätzt ihn pauschal wie er genau an diesem Tag gewesen wäre. Mit einem Gutachten lässt sich ein niedrigerer tatsächlicher Wert nachweisen.
Der Wert wird mit dem passenden Wertermittlungsverfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren – ermittelt und um wertmindernde Eigenschaften korrigiert. Auf den Wert nach Abzug der Freibeträge wird die Erbschaftssteuer berechnet.
a. Weist das Verkehrswertgutachten einen niedrigeren Wert nach als die pauschale Schätzung des Finanzamts, sinkt die Bemessungsgrundlage – und damit die Erbschaftssteuer. Voraussetzung ist eine methodisch saubere, nachvollziehbare Verkehrswertermittlung.
Ja. Bei einer Schenkung gelten dieselben Bewertungsgrundsätze. Auch hier ist der Verkehrswert die Bemessungsgrundlage, und ein Gutachten kann einen niedrigeren Wert nachweisen.



