Laden...
Mietpreis ermitteln durch Gutachten2023-09-28T11:54:47+02:00

Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter

Mietpreis ermitteln für einen vertretbaren Mietwert

Nicht in allen Städten und Gemeinden ist ein Mietspiegel verfügbar. Damit Mieter und Vermieter trotzdem einen vertretbaren Mietzins ermitteln können, gibt es das Mietwertgutachten. Auch vor der Investition in ein Mietobjekt sollte man den Mietzins ermitteln lassen, denn davon hängt die Höhe der Rendite ab. Ein Mietwertgutachten ist eine begründete Schätzung des Mietwertes (erzielbarer Ertrag) in Bezug auf eine Wohnung oder einem Gewerberaum.

Bei Scheidungsangelegenheiten – Mietpreis ermitteln für Nutzungsentschädigung

Bei einer Scheidung geht es oft auch um eine Immobilie. Bleibt z.B. ein Ehepartner im Haus oder der Wohnung weiter wohnen, muss er den anderen Ehepartner dafür entschädigen. Hier geht es dann um die Nutzwertentschädigung.

Mit besonderer Sachkunde, Erfahrung und Fachwissen und unter Berücksichtigung der mietrelevanten Eigenschaften erstellen wir für Sie ein aussagekräftiges Mietwertgutachten.

Mietpreis ermitteln – wann macht es Sinn ein Gutachten erstellen zu lassen?

  • Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • bei Streitigkeiten über die Höhe der Miete zwischen Vermieter und Mieter
  • für Mietpreisverhandlungen
  • Mietwert- und Wohnwertermittlung im Scheidungsverfahren
  • Nutzwertentschädigungen im Scheidungsverfahren
  • Basis für Mieterhöhungsvereinbahrungen zwischen Bank und Zwangsverwalter

Lassen Sie sich gerne von uns beraten.

Gutachten

Mietwert ermittlen

MIETZINS
ICH BERATE SIE QUALIFIZIERT

Rufen Sie mich gerne an

Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS

Wir erstellen für Sie folgende Gutachten

Was können wir für Sie tun?

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Warum ist eine Immobilienbewertung bei einer Scheidung wichtig?2026-08-11T12:43:30+02:00

Bei einer Scheidung muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt werden. Gehört eine Immobilie dazu, ist ihr aktueller Verkehrswert und ggf. der Anfangswert der Immobilie zu Beginn der Ehe oder zu einem späteren Zeitpunkt in der Ehe die entscheidende Grundlage für eine faire Aufteilung im Rahmen der Scheidung.
Ohne eine neutrale, sachverständige Bewertung drohen Streit, überhöhte oder zu niedrige Auszahlungen und finanzielle Nachteile für eine Seite.
Ein Gutachten schafft hier eine objektive Basis, an der sich beide Ehegatten orientieren können.

Welcher Stichtag gilt für die Bewertung einer Immobilie bei Scheidung?2026-08-11T12:44:27+02:00

Maßgeblich für den Zugewinnausgleich ist in der Regel der Wert am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endstichtag). Da sich Immobilienwerte über die Jahre – teils erheblich – verändern, ist der richtige Stichtag entscheidend für ein korrektes und gerechtes Ergebnis. Ein qualifiziertes Gutachten stellt genau diesen Verkehrswert einer Immobilie zum jeweiligen Zeitpunkt nachvollziehbar fest und berücksichtigt dabei die damalige Marktlage sowie den Zustand der Immobilie bei der Scheidung.

Wer bezahlt die Immobilienbewertung bei einer Scheidung?2026-08-11T12:45:36+02:00

Lassen beide Ehepartner gemeinsam bewerten, werden die Kosten üblicherweise zu gleichen Teilen geteilt. Beauftragt dagegen nur eine Seite ein Gutachten, zahlt in der Regel diese Partei allein.

Im gerichtlichen Verfahren kann die Kostenfrage abweichend geregelt werden – hier entscheidet häufig das Gericht, wer die Kosten des beauftragten Sachverständigen letztlich übernimmt.

Was passiert, wenn sich die Ehepartner nicht auf einen Wert einer Immobilie einigen?2026-08-11T12:48:04+02:00

Können sich die Partner nicht auf einen Wert einigen, sorgt ein neutrales Sachverständigengutachten für Klarheit und eine sachliche Grundlage. Häufig wird daher ein Gutachter im Falle einer Scheidung hinzugezogen. Einvernehmlich beauftragt – als sogenanntes Schiedsgutachten –, um einen langwierigen und teuren Rechtsstreit von vornherein zu vermeiden.

Kommt es dennoch zum gerichtlichen Verfahren, beauftragt das Gericht selbst einen Sachverständigen, der den Wert einer Immobilie verbindlich berechnet und damit die Entscheidungsgrundlage liefert.

Welches Wertgutachten für Immobilien ist bei einer Scheidung anerkannt?2026-08-11T12:51:30+02:00

Anerkannt ist ein von einem qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen erstelltes Verkehrsgutachten, das den Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie nach § 194 BauGB nachvollziehbar und belastbar begründet. Dieses hält einer rechtlichen bzw. behördlichen Überprüfung stand und wird von den beteiligten Parteien als verlässliche Grundlage akzeptiert.
Für eine außergerichtliche Einigung empfiehlt es sich genauso wie für gerichtliche oder behördliche Zwecke ein ausführliches, qualifiziertes Vollgutachten.

Nach oben