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Schiedsgutachten – Streiten Sie nicht um den Wert2023-09-28T12:10:04+02:00

Schiedsgutachten statt teuren Gerichtsstreit

Schiedsgutachten – streiten Sie nicht über den Wert

Schiedsgutachten verhindern einen langen und sehr kostspieligen Gerichtsstreit

Immer wieder kommt es vor, das sich verschiedene Parteien wie z.B. Scheidungspartner oder eine Erbengemeinschaft über den Wert einer Immobilie nicht einig sind. Möchten sie aber eine teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, können sie uns gemeinsam als neutralen und sachverständigen Schiedsgutachter (§§315-319BGB) beauftragen.

Alle Parteien verpflichten sich in einem Schiedsgutachtervertrag das Gutachten anzuerkennen und Zweifel- und Streitfragen nicht vor ein Zivilgericht zu bringen. Eine spätere Klage unter den Parteien ist damit vertraglich ausgeschlossen. Diese Schiedsgutachtervereinbarung kann auch noch während eines bereits laufenden Prozesses als Vergleich getroffen werden. Auch die Kostenübernahme wird hier vertraglich geregelt.

Schiedsgutachten sparen Zeit, Geld und Nerven

Mit diesem gemeinsamen Gutachten vermeiden Sie also schwierige Auseinandersetzungen vor Gericht, die viel Zeit und Geld kosten. Durch die neutrale Bewertung von uns als Schiedsgutachter wird keine Partei bevorteilt. Nebenbei gesagt, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung würden die Kosten eines Gutachten so oder so anfallen, da das Gericht in der Regel ein entsprechendes Gutachten anfordern wird. Ersparen Sie sich also alle zusätzlichen Kosten bei einem Streit vor Gericht.

Wann wird in der Regel ein Schiedsgutachten erstellt:

  • strittige Erbengemeinschaft
  • strittige Scheidung
  • Festlegung oder Anpassung von Mieten
  • ggf. Erwerb oder Verkauf von Immobilien

Zwecke

für ein Schiedsgutachten

ICH BERATE SIE QUALIFIZIERT

Rufen Sie mich gerne an

Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS

Wir erstellen für Sie folgende Gutachten

Was können wir für Sie tun?

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Wer kann den Immobilienwert für die Vermögensfeststellung ermitteln?2026-08-06T10:37:58+02:00

Am besten eignen sich qualifizierte Immobiliengutachter, idealerweise MRICS (Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors) und HypZert-F-zertifizierte Gutachter. Sie liefern einen belastbaren, rechtssicheren Verkehrswert im Sinne von § 194 BauGB.

Ein solches Gutachten wird typischerweise bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Schenkungen, An- und Verkauf, Bilanzierung oder gegenüber dem Finanzamt verlangt.

Vorteil: rechtssicher, vor Gericht und Behörden anerkannt, neutral und detailliert.
Nachteil: vergleichsweise teuer und zeitaufwendig durch aufwendige, aber belastbare Immobilienbewertung
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Immobilienmakler geben, sofern ein Verkauf ansteht, oft kurzfristig und kostenlos eine erste Werteinschätzung ab.

Vorteil: schnell, kostenlos und marktnah durch lokale Verkaufserfahrung.
Nachteil: nicht rechtssicher und mitunter interessengeleitet, da der Makler auf den Verkaufsauftrag hofft.

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Kommunale Gutachterausschüsse stützen sich auf tatsächlich erzielte Kaufpreise und Bodenrichtwerte und liefern so neutrale Orientierungswerte.

Vorteil: objektiv, da auf echten Verkaufsdaten basierend, und amtlich neutral.
Nachteil: liefert eher allgemeine Orientierungswerte statt einer objektgenauen Bewertung.
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Das Finanzamt wiederum berechnet den Wert nach dem Bewertungsgesetz (BewG), um z. B. die Erbschafts- oder Schenkungssteuer festzusetzen.

Vorteil: für den Steuerzweck maßgeblich und ohne eigene Kosten.
Nachteil: Das pauschalierte Verfahren fällt oft höher aus als der reale Marktwert – ein niedrigerer Wert lässt sich meist nur per eigenem Gegengutachten belegen.
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Online-Rechner schließlich eignen sich für eine schnelle erste Näherung.

Vorteil: sofort verfügbar, kostenlos und unverbindlich.
Nachteil: ungenau, da nur grobe Schätzung ohne Blick auf Zustand, Ausstattungs- oder Lagendetails – nicht rechtssicher.

Reicht eine kostenlose Online-Bewertung von Immobilien?2026-08-06T10:39:28+02:00

Ein Online-Rechner liefert nur eine grobe Orientierung auf Basis weniger Eingaben, ohne die Immobilie vor Ort zu prüfen. Für eine echte belastbare Vermögensfeststellung, für steuerliche oder gerichtliche Zwecke ist eine objektgenaue Bewertung durch einen zertifizierten Gutachter/Sachverständigen erforderlich.

Was unterscheidet einen zertifizierten Immobiliengutachter Gutachter von einem Makler?2026-08-06T10:40:24+02:00

Ein öffentlich zertifizierter Sachverständiger hat seine Fachkunde vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen, ist zur Unabhängigkeit verpflichtet und bewertet nach anerkannten Standards.
Ein Makler gibt dagegen meist eine verkaufsorientierte Preiseinschätzung ohne diese Prüfung und Verpflichtung ab.

Wozu wird der Immobilienwert bei einer Vermögensfeststellung gebraucht2026-08-06T10:42:51+02:00

Der Immobilienwert bildet einen zentralen Baustein der Vermögensfeststellung, weil Immobilien oft den größten Einzelposten im Vermögen darstellen. Ein Gutachten macht diesen Wert objektiv und nachvollziehbar, sodass er in eine private Vermögensübersicht, eine Erbauseinandersetzung, Kauf oder Verkauf oder eine steuerliche Erklärung einfließen kann.

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