Wertermittlung Grundstücke2026-01-13T16:19:28+01:00

 Gutachten für Ihr Grundstück – professioneller Gutachter für die Wertermittlung Ihre Immobilie

Wertermittlung Grundstücke

Wer durch ein Wertgutachten über den Marktwert für ein Grundstück (bebaut oder unbebaut) informiert ist, trifft bessere Entscheidungen – sei es beim Kauf oder Verkauf, in Erbschafts- oder Scheidungsfällen, bei der Finanzierung durch Kreditgeber oder zur Wertermittlung Ihrer Immobilie im Allgemeinen.

Gliederung

  1. Was bedeutet Wertermittlung Ihrer Immobilie und warum ein Verkehrswertgutachten?
  2. Welche Rolle spielt der Immobiliengutachter beim Gutachten?
  3. Wie werden bebauten und unbebauten Grundstücken bewertet?
  4. Welches Verfahren zur Wertermittlung wird angewandt (Vergleichs-, Sach-, Ertragswertverfahren)?
  5. Wie beauftragen Sie einen zertifizierten Gutachter?
  6. Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Gutachtens benötigt?
  7. Warum ist das Gutachten über den Verkehrswert relevant für Kreditgeber, Finanzamt, Scheidung und Erbschaft?
  8. Worauf sollten Sie achten, damit Ihr Gutachten gerichtsfest ist?
  9. Zusammenfassung
  10. FAQ

1. Was bedeutet Wertermittlung Ihres Grundstücks und warum ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll?

Die Wertermittlung Ihrer Immobilie umfasst die systematische Analyse aller wert relevanten Faktoren – Lage, Beschaffenheit, Nutzung, rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Marktdaten. Ein qualifiziertes Wertgutachten schafft Klarheit über den Verkehrswert eines Grundstücks – bebaut oder unbebaut. Es handelt sich beim Verkehrswert um den Preis (Marktwert), der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag ohne ungewöhnlichen Druck zu erzielen wäre.

Ein solches Gutachten ist nicht nur ein formaler Bericht – es liefert Ihnen und den Beteiligten Sicherheit: Wir als Immobiliengutachter dokumentiert die Bewertungsmethodik transparent, sodass Eigentümer, Kreditgeber oder das Finanzamt nachvollziehen können, wie der Wert ermittelt wurde.

Insbesondere bei Grundstücken ist die Gefahr hoch, dass der pauschale Ansatz eines Finanzamts oder einer Behörde den tatsächlichen Marktwert überschätzt oder ungewöhnliche Umstände nicht berücksichtigt.

Wenn Sie also „den Wert Ihres Grundstückes, Ihrer Immobilie“ in belastbarer Form benötigen – etwa beim Verkauf eines Grundstücks, zur Finanzierung oder im Erb-/Scheidungsfall – dann ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Grundstücke durch einen erfahrenen Gutachter wichtig.

2. Welche Rolle spielt der Immobiliengutachter beim Gutachten?

Der Immobiliengutachter fungiert als neutraler Sachverständiger, der das Grundstück und alle relevanten Rahmenbedingungen objektiv bewertet. Als zertifizierter Sachverständiger (z. B. REV, WAVO WRV) garantiere ich, dass Ihr Wertgutachten den anerkannten Standards entspricht – und somit auch vor dem Finanzamt oder Gericht Bestand hat.

Wir analysieren die Lage des Grundstücks, recherchieren Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte, bewerten die Beschaffenheit und Gebäudesubstanz und wenden das passende Bewertungsverfahren an. Die Rolle ist damit weit über das Erfassen von Flächen und Zahlen hinausgehender Betrachtung. Dies führt zu einem neutralen Gutachten über den Verkehrswert. Außerdem ist es wichtig, dass der Gutachter vom Auftraggeber – Sie – unabhängig agiert und alle Annahmen transparent dokumentiert. Nur so kann das Gutachten im Falle von Streitigkeiten, Erben, Scheidung oder vor Kreditgebern überzeugen.

3. Wie werden bebauten und unbebauten Grundstücken bewertet?

Bei der Bewertung von Grundstücken, ob bebaut oder unbebaut, spielt die Unterscheidung eine große Rolle: Ein unbebautes Grundstück weist andere Bewertungsfaktoren auf als ein bebautes Grundstück mit Gebäude. Der Immobiliengutachter berücksichtigt daher jeweils passende Bewertungsansätze und unterscheidet zwischen Grundstückswert und Gebäudewert.

Für ein unbebautes Grundstück steht häufig der Bodenrichtwert sowie Lage, Erschließung, Größe, Nutzung sowie das Bauplanungsrecht im Fokus. Bei bebauten Grundstücken kommt zusätzlich die Beschaffenheit des Gebäudes, dessen Alter, Zustand, Ausstattung und Nutzung hinzu – all das beeinflusst den Verkehrswert maßgeblich. Der Gutachter analysiert also sowohl den Wert von Grund und Boden und auch einen möglichen Gebäudewert. Diese Vorgehensweise ist Teil der Wertermittlung Ihrer Immobilie.

Denn insbesondere bei bebauten Grundstücken zeigt sich: Selbst wenn das Grundstück in einer guten Lage ist, kann ein sanierungsbedürftiges Gebäude den Verkehrswert deutlich senken. Der qualifizierte Immobiliengutachter weist diese Wertminderung aus, wodurch die Wertermittlung Ihrer Immobilie realitätsnah und belastbar wird, was für den Verkaufspreis entscheidend ist.

4. Welches Verfahren zur Wertermittlung wird angewandt (Vergleichs-, Sach-, Ertragswertverfahren)?

Bei der Erstellung eines Wertgutachtens wählt der Sachverständige das passende Bewertungsverfahren – aus drei etablierten Methoden: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren.

  • Beim Vergleichswertverfahren werden ähnliche Objekte herangezogen – Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses liefern die Datenbasis.
  • Das Sachwertverfahren setzt den Wert anhand der Kosten für Herstellung bzw. Wiederbeschaffung des Gebäudes abzüglich Abschreibung sowie des Bodenwerts an – insbesondere bei speziellen Gebäuden ohne ausreichende Vergleichswerte.
  • Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei renditeorientierten Objekten (z. B. vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie) herangezogen: Dabei wird der erzielbare Ertrag in Relation gesetzt.

Ein professionelles Gutachten über den Verkehrswert erläutert das gewählte Verfahren, seine Parameter und Gründe – sodass die Wertermittlung Ihrer Immobilie transparent nachvollziehbar ist. Als sachverständige Immobiliengutachter prüfen wir, welche Verfahren passen und welche Daten vorliegen.

5. Wie beauftragen Sie einen zertifizierten Gutachter?

Bei der Auswahl eines Immobiliengutachters spielen Qualifikation, Unabhängigkeit und Erfahrung eine entscheidende Rolle.

Ein fachkundiger Gutachter verfügt idealerweise über

  • eine Zertifizierung nach DIN 17024,
  • Ist REV-Gutachter (Recognised European Valuer – ein hochqualitfizierter Immobilienbewerter, der duch die TEGOVA international anerkante Standards für die Europäische Immobilienbewertung erfüllt und sie durch Zertifizierung nachweist.)
  • Ist Inhaber des Titels WAVO World Recognised Valuer (WAVO WRV), der die strengen Kriterien an den Titel erfüllt

Am besten gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Angebot / Auftrag – Klärung des Umfangs des Gutachtens, Wertermittlungsstichtag, Verwendung (z. B. Verkauf, Finanzierung, Erbschaft).
  2. Beauftragung – Schriftlicher Auftrag mit Leistungsbeschreibung und Honorarvereinbarung.
  3. Unterlagen / Besichtigung – Der Gutachter erhält die notwendigen Unterlagen (Grundbuchauszug, Baupläne, Nutzungsrechte etc.) und besichtigt das Grundstück sowie das Gebäude.
  4. Erstellung – Der Gutachter erstellt das Gutachten über den Verkehrswert mit Erläuterung der Wertermittlung.

6. Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Gutachtens benötigt?

Für eine präzise Wertermittlung einer Immobilie benötigt der Immobiliengutachter umfangreiche Unterlagen und Informationen. Dazu gehören unter anderem der

  • Grundbuchauszug,
  • Bebauungs- und Lagepläne
  • Bau- und Teilungserklärungen,
  • Flächen- und Nutzungsnachweise,
  • das Baujahr,
  • der Zustand des Gebäudes,
  • Mietverträge (bei vermieteten Objekten),
  • Angaben zu Modernisierungen
  • Eintragungsbewilligungen, sofern Eintragungen in Abteilung II vorhanden sind. z.B. Nießbrauch
  • Auch Informationen zur aktuellen Nutzung sind wichtig, um ein realistisches Bild der Immobilie zu erhalten.

Eine frühzeitige Bereitstellung der Dokumente spart Zeit, vermeidet Rückfragen und kann sich positiv auf die Kosten und die Qualität des Gutachtens auswirken.

Darüber hinaus sollte der Gutachter Zugang zu Marktdaten haben, beispielsweise Kaufpreissammlungen der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse. Diese Daten ermöglichen eine realitätsnahe Wertermittlung Ihrer Immobilie.

7. Warum ist das Gutachten über den Verkehrswert relevant für Kreditgeber, Finanzamt, Scheidung und Erbschaft?

Ein fundiertes Wertgutachten ist in vielen Fällen unverzichtbar:

Kreditgeber benötigen bei der Immobilienfinanzierung eine Beleihungswertermittlung und eine Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie.

Finanzamt: Bei einer Erbschaft oder Schenkung eines Grundstücks fordert das Finanzamt in der Regel ein Verkehrswertgutachten, um den tatsächlichen Wert zu bestimmen. Nur ein zertifizierter Immobiliengutachter kann diesen Wert fachgerecht nachweisen und ermöglicht es, eine zu hohe Bewertung nach dem Bewertungsgesetz entgegen zu stellen

Erbschaft / Erbauseinandersetzung: In einer Erbengemeinschaft dient ein Gutachten häufig als verlässliche Grundlage für gerechte Ausgleichszahlungen oder den Verkauf des Grundstücks. Nach § 2314 BGB haben Pflichtteilsberechtigte zudem einen gesetzlichen Anspruch auf die Wertermittlung der Immobilie.

Scheidung: Im Zuge des Zugewinnausgleichs oder der Teilung von Immobilienvermögen ist die Wertermittlung Ihrer Immobilie essenziell für eine gerechte Aufteilung.

Wenn Sie also vor einer solchen Situation stehen, ist das Wertgutachten nicht nur eine formale Empfehlung – es kann entscheidende Auswirkungen auf Ihre finanzielle Position haben.

8. Worauf sollten Sie achten, damit Ihr Gutachten gerichtsfest ist?

Damit das Gutachten über den Verkehrswert später auch vor Gericht oder gegenüber Behörden Bestand hat, sollten Sie folgende Kriterien sicherstellen:

  • Ein Gutachter sollte u.a. über anerkannte Zertifizierungen nach DIN 17024 verfügen, Mitglied Mitglied in europäischen bzw. weltweit anerkannten Verbänden und Gutachterausschüssen sein. Nur unter diesen Voraussetzungen wird das Gutachten von Behörden, Gerichten und Kreditinstituten als verlässlich anerkannt.
  • Der Bewertungsstichtag (Wertermittlungszeitpunkt) muss klar im Gutachten angegeben und nachvollziehbar sein.
  • Das Gutachten sollte die angewandten Bewertungsverfahren, die Datenbasis (z. B. Kaufpreissammlungen, Bodenrichtwerte) und die Annahmen transparent ausweisen.
  • Unterlagen zur Immobilie müssen der Wertermittlung vollständig zugrunde liegen – fehlende Dokumente schwächen das Gutachten.
  • Ein Gutachten sollte stets aktuell sein, da sich Marktbedingungen und Grundstückswerte verändern. Ältere Gutachten – insbesondere solche, die länger als 12 Monate zurückliegen – können den Verkehrswert oft nicht mehr zuverlässig widerspiegeln.

Wenn Sie diese Aspekte berücksichtigen, erhöht sich die Zuverlässigkeit und Akzeptanz Ihres Verkehrswertgutachtens im entscheidenden Moment.


9. Zusammenfassung: Was Sie mitnehmen sollten

  • Ein fundiertes Gutachten über den Verkehrswert Ihres Grundstücks schafft Klarheit und Verlässlichkeit.
  • Der Immobiliengutachter ist Ihr kompetenter Partner bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie und des Grundstücks.
  • Die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken unterscheidet sich – Lage, Nutzung und Zustand sind entscheidend.
  • Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahren sind die Basis für ein belastbares Wertgutachten.
  • Bei der Beauftragung sollten Qualifikation, Unabhängigkeit und transparente Kostenvereinbarung im Vordergrund stehen.
  • Vollständige Unterlagen beschleunigen die Gutachtenerstellung und senken Kosten.
  • Ein gut vorbereitetes Wertgutachten ist ein starkes Instrument bei Finanzierung, Erbschaft, Scheidung oder anderen Immobilienentscheidungen.
  • Achten Sie darauf, dass das Gutachten gerichtsfest ist – jährlich aktuell, mit nachvollziehbaren Daten, durch zertifizierte Sachverständige erstellt.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann brauche ich ein Gutachten über den Verkehrswert?
Ein Gutachten ist sinnvoll beim Kauf oder Verkauf, bei Erbschaft, Scheidung, steuerlichen Bewertungen oder für Finanzierungen, um den Verkaufspreis realistisch einzuschätzen.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten dient der internen Orientierung, während ein vollständiges Verkehrswertgutachten gerichtsfest ist und bei Kreditgebern oder Behörden anerkannt wird.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Je nach Umfang und Datenlage dauert die Erstellung meist 2–4 Monate.

Wer darf ein Gutachten erstellen?
Gutachten erstellen kann jedermann. Nur zertifizierte oder öffentlich bestellte Sachverständige sind entsprechend anerkannt bei Behörden.

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Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS

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Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Was kostet ein Gutachten?2023-09-28T15:12:14+02:00

Leider kann man diese Frage hier nicht pauschal seriös beantworten. Es kommt auf den Einzelfall und auf das benötigte Gutachten an. Wir orientieren uns an den Sätzen der „Honorarrichtlinien des Bundesverbandes öffentlich-bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.“

Was heißt RICS zertifiziert?2023-10-05T15:46:20+02:00

RICS wurde als Berufsverband 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs aus der die Berufstitulierung Chartered Surveyors und die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the chartered Surveyors) entstand.

RICS ist der weltweit führende Berufsverband für Immobilienfachleute und hat folgende Hauptaufgaben:

– reguliert und fördert den Berufsstand.
– gewährleistet hohe Standards in der Ausbildung und Berufsausübung.
– schützt Kunden und Verbraucher durch die strikte Einhaltung eines Verhaltenskodex.
– bietet unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung.

Sind Sie bundesweit tätig?2023-09-28T14:24:58+02:00

Dies ist vom Umfang der notwendigen Leistungen abhängig. Wenn sich ein Vor-Ort-Termin für beide Parteien rechnet, steht dem nichts im Wege.

Wir benötigen ein Gutachten, das auch vor Gericht Bestand hat.2023-09-28T14:29:11+02:00

Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Anforderungen und Zwecke. Selbstverständlich haben die entsprechenden Gutachten Bestand vor Gericht.

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