Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie bei Scheidung
Scheidung – Haus muss im Trennungsfall objektiv bewertet werden
Ist bei einer Scheidung ein Haus vorhanden, so fällt dieses in der Regel in die Klärung der Vermögensauseinandersetzung. Hier bedarf es einer objektiven Feststellung des Markt- bzw. Verkehrswerts. Nicht immer geht es nur um den Verkauf der Immobilie. Behält z.B. ein Ehepartner bei der Scheidung das Haus, so muss er den anderen Ehepartner auszahlen. Bei einer Scheidung erstellen wir ein Verkehrswertgutachten, weil das die Basis zur Aufteilung des Immobilienwerts darstellt.
Scheidung – Haus wird zum Streitpunkt
Bei einer strittigen Scheidung, bei der u.U. auch ein Gang vor Gericht nötig ist, sind Sie mit dem gerichtsfesten Verkehreswertgutachten ebenfalls auf der sicheren Seite. Sind sich beide Parteien nur über den Wert der Immobilie uneinig, möchten aber eine langwierige und teure Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden, können Sie uns gemeinsam als Schiedsgutachter (§§315-319BGB) beauftragen.
Beide Ehepartner verpflichten sich Zweifel- und Streitfragen zum Wert der Immobilie nicht vor ein Zivilgericht zu bringen, sondern die Klärung uns als fachkundigen und neutralen Schiedsgutachter anzuvertrauen. Eine spätere Klage unter den Ehepartner ist damit vertraglich ausgeschlossen. Diese Schiedsgutachtervereinbarung kann auch noch während eines bereits laufenden Prozesses als Vergleich getroffen werden. Dies spart Zeit und Kosten.
Scheidung – Haus ist ein Mietshaus
Handelt es sich bei der zu bewertenden Immobilie um ein Mietobjekt, erstellen wir für Sie ebenfalls ein Mietwertgutachten für die Mietwertermittlung und Nutzwertentschädigung im Rahmen der Scheidung. Es handelt sich hier um die professionelle Ermittlung des Mietwertes, also des erzielbaren Ertrags einer Wohnung, Mietshaus oder eines Gewerberaums. Mietrelevante Eigenschaften finden hier Berücksichtigung.
Wir erstellen für Sie
- Immobilienbewertung für den Zugewinnausgleich
- Mietwertermittlung für die Nutzungsentschädigung
- Stichtagsbewertung für zurückliegende und aktuelle Zeiträume
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Leider kann man diese Frage hier nicht pauschal seriös beantworten. Es kommt auf den Einzelfall und auf das benötigte Gutachten an. Wir orientieren uns an den Sätzen der „Honorarrichtlinien des Bundesverbandes öffentlich-bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.“
RICS wurde als Berufsverband 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs aus der die Berufstitulierung Chartered Surveyors und die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the chartered Surveyors) entstand.
RICS ist der weltweit führende Berufsverband für Immobilienfachleute und hat folgende Hauptaufgaben:
– reguliert und fördert den Berufsstand.
– gewährleistet hohe Standards in der Ausbildung und Berufsausübung.
– schützt Kunden und Verbraucher durch die strikte Einhaltung eines Verhaltenskodex.
– bietet unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung.
Dies ist vom Umfang der notwendigen Leistungen abhängig. Wenn sich ein Vor-Ort-Termin für beide Parteien rechnet, steht dem nichts im Wege.
Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Anforderungen und Zwecke. Selbstverständlich haben die entsprechenden Gutachten Bestand vor Gericht.