Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter
Verkehrswert ermitteln – Werte sichtbar machen!
Was ist eine Immobilie wert? Auf den ersten Blick ist der Verkehrswert nicht immer sofort zu ersehen. Um Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilie oder bei der Wertermittlung eines Verkaufspreises zu unterstützen, erstellen wir ein für Ihr Projekt individuelles und professionelles Verkehrswertgutachten. Auf Basis dieses Gutachten können Sie Ihre weitere Vorgehensweise planen.
Für den Verkehrswert erstellen wir folgende Bewertungen und Analysen:
- Kaufpreisprüfung
- angemessene Kaufpreisermittlung
- Prüfung von Rechten und Belastungen
- Analyse wirtschaftlicher Chancen und Risiken
- Prüfung der Objektqualität
- Standortanalyse
- Vermögensübersicht
Verkehrswert ermitteln für gewerbliche als auch private Immobilien
Neben dem Verkehrswertgutachten bietet sich bei einem Investitionsprojekt ein Mietwertgutachten an. Hierbei wird die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ermittelt (Wohnraum oder Gewerberaum). Möchten Sie Ihren Immobilienkauf finanzieren, dann wird die Bank ein Beleihungswertgutachten benötigen, um die mögliche Kredithöhe festzulegen. Wir bewerten Gebäude sowie bebaute als auch unbebaute Grundstücke. Spezialbauten wie z.B. Kirchen gehören ebenfalls zu unseren Objekten.
Sprechen Sie uns an, als zertifizierter Immobiliengutachter erstellen wir für Sie Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie.
Gutachten
Zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie
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FINANZIERUNG
INVESTMENT
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DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.
„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.
Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
- Zwangsversteigerung
- Bewertung für das Finanzamt
- Wertermittlung für Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Wertermittlung für Einlage in das Betriebsvermögen
- Projektbewertung für Banken und Investoren
- Wertgutachten zur Vorlage bei Versicherungen
- Immobilienfinanzierung über die Bank
- Gerichtliche Auseinandersetzungen



