Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter

Mietpreis ermitteln für einen vertretbaren Mietwert

Nicht in allen Städten und Gemeinden ist ein Mietspiegel verfügbar. Damit Mieter und Vermieter trotzdem einen vertretbaren Mietzins ermitteln können, gibt es das Mietwertgutachten. Auch vor der Investition in ein Mietobjekt sollte man den Mietzins ermitteln lassen, denn davon hängt die Höhe der Rendite ab. Ein Mietwertgutachten ist eine begründete Schätzung des Mietwertes (erzielbarer Ertrag) in Bezug auf eine Wohnung oder einem Gewerberaum.

Bei Scheidungsangelegenheiten – Mietpreis ermitteln für Nutzungsentschädigung

Bei einer Scheidung geht es oft auch um eine Immobilie. Bleibt z.B. ein Ehepartner im Haus oder der Wohnung weiter wohnen, muss er den anderen Ehepartner dafür entschädigen. Hier geht es dann um die Nutzwertentschädigung.

Mit besonderer Sachkunde, Erfahrung und Fachwissen und unter Berücksichtigung der mietrelevanten Eigenschaften erstellen wir für Sie ein aussagekräftiges Mietwertgutachten.

Mietpreis ermitteln – wann macht es Sinn ein Gutachten erstellen zu lassen?

  • Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • bei Streitigkeiten über die Höhe der Miete zwischen Vermieter und Mieter
  • für Mietpreisverhandlungen
  • Mietwert- und Wohnwertermittlung im Scheidungsverfahren
  • Nutzwertentschädigungen im Scheidungsverfahren
  • Basis für Mieterhöhungsvereinbahrungen zwischen Bank und Zwangsverwalter

Lassen Sie sich gerne von uns beraten.

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Mietwert ermittlen

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Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS

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