Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter
Schenkung einer Immobilie – Steuern sparen durch professionelle Wertermittlung
Immer mehr Immobilienbesitzer machen sich frühzeitig Gedanken, was mit ihren Immobilen nach ihrem Tod passieren soll. Vererben oder doch vielleicht zu Lebzeiten schon verschenken?
Auch die Schenkung einer Immobilie muss ggfs. versteuert werden
Um die Steuern bei Schenkung einer Immobilie festzulegen, übernimmt das Finanzamt die Bewertung der Immobilie im Rahmen der Grundvermögensbewertungsverordnung. Dort wird nach einem standardisiertem Verfahren die Verkehrswertermittlung vorgenommen. Sie beruht auf den jeweiligen städtischen Bodenrichtwerten und Baujahrsklassen. Das hat natürlich Schwächen, da die tatsächlichen individuellen Merkmale der Immobilie durch dieses Standardverfahren nicht erfasst werden.
Da wären zum Beispiel die Ausstattung, der Zustand und die Nutzungsmöglichkeiten aber auch Besonderheiten der Lage und des Grund und Bodens. Der Wert des Gebäudes oder des Grundstückes wird damit nicht gerecht erfasst. Ebenso findet keine Orts-Besichtigung statt.
Somit kann hier ein wesentlich höher Wert ermittelt werden, als am Markt durch einen Verkauf zu erzielen wäre. Und damit fallen auch höhere Steuern an. Sie haben nun die Möglichkeit über ein Verkehrswertgutachten durch uns als Immobilien- Sachverständige einen möglicherweise niedrigeren Wert nachzuweisen und damit weniger Steuern zu zahlen.
Schenkung einer Immobilie – wann macht eine Wertermittlung Sinn?
Es gibt Indikatoren, die auf einen niedrigeren Wert der Immobilie hinweisen:
- Schäden am Gebäude
- Modernisierungsrücktand
- anhaltender Leerstand bei Mietobjekten
- alternative Nutzung nicht möglich
- Mehrfamilienhäuser mit geringe Miete
Schenkung einer Immobilie – diese Leistungen halten wir für Sie bereit
Wir erstellen für Sie ein Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie, woraus sich die steuerliche Belastung bei Schenkung einer Immobilie ergibt. Herangezogen wird der Wert zum Schenkungstermin (Datum der Überlassung).
- Verkehrswertgutachten für den Nachweiss des niedrigen gemeinen Wertes nach §198 BeWG
- Ermittlung des gemeinen Wertes nach § 9 BeWG
Neben dem Verkehrswertgutachten bietet sich bei einem Investitionsprojekt ein Mietwertgutachten an.
Gutachten für Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzung
Gutachten für Nachlassregelungen, Erbauseinandersetzung, Ermittlung des aktuellen Marktwertes für Vermögensdisposition, Vermeidung von Konflikten zwischen den Beteiligten, Feststellung etwaiger steuerlicher Aspekte z.B. Schenkungssteuer
Sprechen Sie uns an, wir erstellen das für Sie richtige Gutachten.
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bei Schenkung
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DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS
Was können wir für Sie tun?
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Ein Verkehrswertgutachten ist eine umfassende, rechtssichere Bewertung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Erstellt wird es von einem qualifizierten Sachverständigen und ist vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt – im Gegensatz zu einer einfachen Marktpreiseinschätzung.
„Wertgutachten“ ist ein Sammelbegriff für jede Immobilienbewertung – oft ein kürzeres, günstigeres Kurzgutachten ohne rechtliche Bindung. Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Variante nach § 194 BauGB und wird vor Gerichten und Finanzämtern anerkannt. Kurz: Jedes Verkehrswertgutachten ist ein Wertgutachten – aber nicht umgekehrt.
Nein. Der Verkehrswert ist der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Der Kaufpreis ist dagegen der tatsächlich gezahlte Betrag – er kann durch Verhandlung, Angebot und Nachfrage oder Zeitdruck abweichen. Beide liegen oft nah beieinander, sind aber nicht zwangsläufig identisch.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein rechtssicherer, offizieller Immobilienwert gebraucht wird. Anders als eine grobe Schätzung wird es vor Behörden und Gerichten anerkannt.
- Erbschaft und Schenkung
- Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
- Zwangsversteigerung
- Bewertung für das Finanzamt
- Wertermittlung für Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Wertermittlung für Einlage in das Betriebsvermögen
- Projektbewertung für Banken und Investoren
- Wertgutachten zur Vorlage bei Versicherungen
- Immobilienfinanzierung über die Bank
- Gerichtliche Auseinandersetzungen



