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Schenkung einer Immobilie – Wert ermitteln2023-09-28T10:58:07+02:00

Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobiliengutachter

Schenkung einer Immobilie – Steuern sparen durch professionelle Wertermittlung

Immer mehr Immobilienbesitzer machen sich frühzeitig Gedanken, was mit ihren Immobilen nach ihrem Tod passieren soll. Vererben oder doch vielleicht zu Lebzeiten schon verschenken?

Auch die Schenkung einer Immobilie muss ggfs. versteuert werden

Um die Steuern bei Schenkung einer Immobilie festzulegen, übernimmt das Finanzamt die Bewertung der Immobilie im Rahmen der Grundvermögensbewertungsverordnung. Dort wird nach einem standardisiertem Verfahren die Verkehrswertermittlung vorgenommen. Sie beruht auf den jeweiligen städtischen Bodenrichtwerten und Baujahrsklassen. Das hat natürlich Schwächen, da die tatsächlichen individuellen Merkmale der Immobilie durch dieses Standardverfahren nicht erfasst werden.

Da wären zum Beispiel die Ausstattung, der Zustand und die Nutzungsmöglichkeiten aber auch Besonderheiten der Lage und des Grund und Bodens. Der Wert des Gebäudes oder des Grundstückes wird damit nicht gerecht erfasst. Ebenso findet keine Orts-Besichtigung statt.

Somit kann hier ein wesentlich höher Wert ermittelt werden, als am Markt durch einen Verkauf zu erzielen wäre. Und damit fallen auch höhere Steuern an. Sie haben nun die Möglichkeit über ein Verkehrswertgutachten durch uns als Immobilien- Sachverständige einen möglicherweise niedrigeren Wert   nachzuweisen und damit weniger Steuern zu zahlen.

Schenkung einer Immobilie – wann macht eine Wertermittlung Sinn?

Es gibt Indikatoren, die auf einen niedrigeren Wert der Immobilie hinweisen:

  • Schäden am Gebäude
  • Modernisierungsrücktand
  • anhaltender Leerstand bei Mietobjekten
  • alternative Nutzung nicht möglich
  • Mehrfamilienhäuser mit geringe Miete

Schenkung einer Immobilie – diese Leistungen halten wir für Sie bereit

Wir erstellen für Sie ein Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie, woraus sich die steuerliche Belastung bei Schenkung einer Immobilie ergibt. Herangezogen wird der Wert zum Schenkungstermin (Datum der Überlassung).

  • Verkehrswertgutachten für den Nachweiss des niedrigen gemeinen Wertes nach §198 BeWG
  • Ermittlung des gemeinen Wertes nach § 9 BeWG

Neben dem Verkehrswertgutachten bietet sich bei einem Investitionsprojekt ein Mietwertgutachten an.

Sprechen Sie uns an, wir erstellen das für Sie richtige Gutachten.

Gutachten

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Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS

Wir erstellen für Sie folgende Gutachten

Was können wir für Sie tun?

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Was kostet ein Gutachten?2023-09-28T15:12:14+02:00

Leider kann man diese Frage hier nicht pauschal seriös beantworten. Es kommt auf den Einzelfall und auf das benötigte Gutachten an. Wir orientieren uns an den Sätzen der „Honorarrichtlinien des Bundesverbandes öffentlich-bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.“

Was heißt RICS zertifiziert?2023-10-05T15:46:20+02:00

RICS wurde als Berufsverband 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs aus der die Berufstitulierung Chartered Surveyors und die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the chartered Surveyors) entstand.

RICS ist der weltweit führende Berufsverband für Immobilienfachleute und hat folgende Hauptaufgaben:

– reguliert und fördert den Berufsstand.
– gewährleistet hohe Standards in der Ausbildung und Berufsausübung.
– schützt Kunden und Verbraucher durch die strikte Einhaltung eines Verhaltenskodex.
– bietet unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung.

Sind Sie bundesweit tätig?2023-09-28T14:24:58+02:00

Dies ist vom Umfang der notwendigen Leistungen abhängig. Wenn sich ein Vor-Ort-Termin für beide Parteien rechnet, steht dem nichts im Wege.

Wir benötigen ein Gutachten, das auch vor Gericht Bestand hat.2023-09-28T14:29:11+02:00

Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Anforderungen und Zwecke. Selbstverständlich haben die entsprechenden Gutachten Bestand vor Gericht.

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