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Verkehrswert berechnen bei Erbschaft2023-09-28T10:57:36+02:00

Haus-Grund-Wert | Dipl.-Ök. Felix Tebinka MRICS | Ihr Immobilien-Gutachter

Bei der Erbschaft einer Immobilie Verkehrswert berechnen lassen

Wer eine Immobilie erbt, kann der Steuerpflicht unterliegen. Gibt es darüber hinaus eine Erbengemeinschaft, muss das Erbe aufgeteilt werden. Für beide Fälle benötigen Sie den Wert der Immobilie. Der Verkehrswert einer Immobilie kann die Höhe der Erbschaftssteuer bestimmen

Der Verkehrswert der geerbten Immobilie wird vom Finanzamt über ein Standardverfahren ermittelt und führt nicht selten zu einer steuerlichen Überbewertung, da tatsächliche Eigenschaften nicht erfasst werden und darüber hinaus meist auch kein Vor-Ort-Termin stattfindet. Erscheint Ihnen als Erbe der angesetzte Wert zu hoch, haben Sie die Möglichkeit über ein Gutachten einen Verkehrswert nach zuweisen. Hier erhalten Sie Unterstützung von uns. Als unabhängiger Immobiliensachverständiger erstellen wir Ihnen ein Verkehrswertgutachten für die geerbte Immobilie, als Grundlage für die Erbschaftssteuer Veranlagung..

Wann macht es Sinn, den Verkehrswert bei einer Erbschaft berechnen zu lassen?

Es gibt Indikatoren, die auf einen niedrigeren Wert der Immobilie hinweisen:

  • Schäden am Gebäude
  • Modernisierungsrückstand
  • anhaltender Leerstand bei Mietobjekten
  • alternative Nutzung nicht möglich
  • Mehrfamilienhäuser mit geringer Miete
  • ungünstige Lage z.B. Hinterhofwohnung o.ä.

Lassen Sie sich von uns beraten.

Streiten Sie nicht über den Wert Ihrer Erbschaft – Verkehrswert berechnen lassen!

Lassen Sie den Verkehrswert berechnen bei Erbschaft. Wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist aber eine teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden soll, kann sie uns als Schiedsgutachter (§§315-319BGB) beauftragen. Wir erstellen ein Schiedsgutachten über den Verkehrswert der Immobilie.

Verkehrswert berechnen bei Erbschaft und Gerichtsstreit vermeiden

Alle Erben verpflichten sich Zweifel- und Streitfragen nicht vor ein Zivilgericht zu bringen, sondern die Wertermittlung uns als fachkundigem und neutralen Schiedsgutachter anzuvertrauen. Eine spätere Klage unter den Erben ist damit vertraglich ausgeschlossen. Diese Schiedsgutachtervereinbarung kann auch noch während eines bereits laufenden Prozesses als Vergleich getroffen werden.

Ist die Erbengemeinschaft jedoch unvereinbar zerstritten, erstellen wir für Sie als Parteigutachter ein Verkehrswertgutachten, das im schlimmsten Fall auch vor Gericht Bestand hat. Dieses Verkehrswertgutachten können wir jedoch nur für Sie als ein Mitglied der Erbengemeinschaft erstellen. Wenn die anderen Erben das Gutachten nicht anerkennen, müssen sie ihrerseits von einem anderen Gutachter ein Gegen-Gutachten erstellen lassen. Dies bedeutet jedoch einen langen und sehr kostspieligen Prozess.

Die Leistungen halten wir für Sie bereit:

  • Verkehrswertgutachten für den Nachweiss des niedrigen gemeinen Wertes nach §198 BeWG
  • Ermittlung des gemeinen Wertes nach § 9 BeWG
  • Immobilienbewertung bei Aufhebung von Erbengemeinschaften
  • Qualifizierung bei Pflichtteilsansprüchen aus Immobilienvermögen
  • Schiedsgutachten bei Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft zur Vermeidung eines Rechtsstreits

Neben dem Verkehrswertgutachten bietet sich bei einem geerbten Investitionsprojekt auch ein Mietwertgutachten zur Mietwert- und Wohnwertberechnung und ggfs. Nutzungsentschädigung an.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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Rufen Sie mich gerne an

Immobilien-Gutachter Felix Tebinka
DIPL.-ÖK. FELIX TEBINKA MRICS

Wir erstellen für Sie folgende Gutachten

Was können wir für Sie tun?

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Was kostet ein Gutachten?2023-09-28T15:12:14+02:00

Leider kann man diese Frage hier nicht pauschal seriös beantworten. Es kommt auf den Einzelfall und auf das benötigte Gutachten an. Wir orientieren uns an den Sätzen der „Honorarrichtlinien des Bundesverbandes öffentlich-bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.“

Was heißt RICS zertifiziert?2023-10-05T15:46:20+02:00

RICS wurde als Berufsverband 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs aus der die Berufstitulierung Chartered Surveyors und die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the chartered Surveyors) entstand.

RICS ist der weltweit führende Berufsverband für Immobilienfachleute und hat folgende Hauptaufgaben:

– reguliert und fördert den Berufsstand.
– gewährleistet hohe Standards in der Ausbildung und Berufsausübung.
– schützt Kunden und Verbraucher durch die strikte Einhaltung eines Verhaltenskodex.
– bietet unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung.

Sind Sie bundesweit tätig?2023-09-28T14:24:58+02:00

Dies ist vom Umfang der notwendigen Leistungen abhängig. Wenn sich ein Vor-Ort-Termin für beide Parteien rechnet, steht dem nichts im Wege.

Wir benötigen ein Gutachten, das auch vor Gericht Bestand hat.2023-09-28T14:29:11+02:00

Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Anforderungen und Zwecke. Selbstverständlich haben die entsprechenden Gutachten Bestand vor Gericht.

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